Betreff
Kindergesundheit im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
53/0629/XVI/2015
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Kinder, die bis einschließlich 30. September eines jeden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind schulpflichtig. Vor der Einschulung nehmen die fünf- bis sechsjährigen Jungen und Mädchen an der Schulneulingsuntersuchung teil. Diese ist in NRW gesetzlich vorgeschrieben. Zwischen Ende Oktober und den darauffolgenden Sommerferien werden die Kinder von den Kinderärzten des Kreisgesundheitsamtes untersucht. Das Kreisgesundheitsamt erfasst die Untersuchungsergebnisse und wertet sie aus. Im Jahr 2014 wurden im Rhein-Kreis Neuss 4020 Kinder eingeschult.

 

Die Auswertung für das Jahr 2014 wird im Ausschuss präsentiert.