Betreff
Kindergesundheit im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
53/0629/XVI/2015
Art
Mitteilung
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Kinder,
die bis einschließlich 30. September eines jeden Jahres ihren sechsten
Geburtstag haben, sind schulpflichtig. Vor der Einschulung nehmen die fünf- bis
sechsjährigen Jungen und Mädchen an der Schulneulingsuntersuchung teil. Diese
ist in NRW gesetzlich vorgeschrieben. Zwischen Ende Oktober und den
darauffolgenden Sommerferien werden die Kinder von den Kinderärzten des
Kreisgesundheitsamtes untersucht. Das Kreisgesundheitsamt erfasst die
Untersuchungsergebnisse und wertet sie aus. Im Jahr 2014 wurden im Rhein-Kreis
Neuss 4020 Kinder eingeschult.
Die
Auswertung für das Jahr 2014 wird im Ausschuss präsentiert.