Betreff
Kommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kompostierung/Vergärung von Abfällen
Vorlage
68/0642/XVI/2015
Aktenzeichen
68.2-09/04-07
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag

Kenntnisnahme


Sachverhalt:

Im Jahre 2011 wurde im Auftrag des Kreises eine Machbarkeitsstudie zur Integration einer Vergärungsanlage in die Kompostierungsanlage Korschenbroich erstellt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die Integration einer solchen Anlage technisch zwar möglich ist, sich aber aufgrund der im Kreis zur Verfügung stehenden  Menge an Bioabfällen nicht wirtschaftlich darstellen lässt.

Ein wirtschaftlicher Betrieb ist nur möglich, wenn

·         20.000 t an Bioabfällen zusätzlich im Kreisgebiet gesammelt oder in benachbarten Körperschaften akquiriert werden könnten und gleichzeitig

·         für die akquirierten Mengen pro Tonne Bioabfall ein Preis von über 100 € erzielt werden kann.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden dem Planungs- und Umweltausschuss auf seiner Sitzung am 29.11.2011 vorgestellt. Der Ausschuss hatte daraufhin dem Kreisausschuss empfohlen, aufgrund der prognostizierten Mehrkosten auf die Integration einer Vergärungsanlage vorerst zu verzichten, gleichzeitig sollte jedoch die Zielsetzung, eine solche Anlage zu bauen, sobald ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, bestehen bleiben.

Die Verwaltung wurde gebeten

1.    nach einer geeigneten Wärmesenke Ausschau zu halten,

2.    die Akquise zusätzlicher Bioabfallmengen im Auge zu behalten,

3.    bei gesetzlichen Veränderungen, z.B. bei der EEG-Förderung oder technischer Neuerungen bei der Bioabfallvergärung, erneut zu prüfen, ob dadurch die Wirtschaftlichkeit der Anlage möglich ist,

4.    zu klären, wie die Erfassung von Bio- und Grünabfällen gesteigert werden kann, die Mengenpotentiale zu ermitteln und dazu die Kosten- und Erlössituation zu klären,

5.    zu klären, wie die am Standort der Kompostierungsanlage evtl. benötigten Erweiterungsflächen gesichert werden können und

dem Planungs- und Umweltausschuss einmal jährlich zum Sachstand zu berichten.

Ein erster Bericht erfolgte in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 04.06.2013. Dieser ist als Anlage nochmals beigefügt. Bezüglich der Nummern 1, 3 und 5 wird auf diesen Bericht verwiesen, es haben sich hinsichtlich dieser Punkte keine relevanten Änderungen ergeben.

Zu Nr. 4 – Steigerung eigener Bioabfallmengen -  wurde der Sachverhalt in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Rhein-Kreis Neuss am 19.09.2014 besprochen. Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft sind der Kreis und die acht kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Erfassung von Bioabfällen ist nicht Aufgabe des Kreises, sondern der kreisangehörigen Kommunen. Alle Städte und Gemeinden bieten eine so genannte Biotonne an und erfüllen insoweit die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an eine getrennte Bioabfallerfassung. Die im Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW (AWP) dargelegten Anforderungen an eine getrennte Bioabfallerfassung wurden in der Sitzung bekannt gegeben und es wurde dargelegt, wie die aktuellen Einsammelmengen der Städte und Gemeinden zu diesen Leit- und Zielwerten stehen. 6 der 8 Städte und Gemeinden erreichen bereits die für 2016 vorgegebenen Leitwerte des AWP’s. Allerdings besteht, gemessen an den Vorgaben des AWP’s, Handlungsbedarf in Dormagen und insbesondere in Neuss. Wegen der geringeren Bioabfall-Sammelmengen in diesen Städten bleibt auch der Kreis insgesamt unter dem Leitwert für 2016. Der AWP ist noch nicht veröffentlicht. Wenn er veröffentlicht wird, wird der Kreis das Gespräch mit den beiden genannten Städten suchen, um die Möglichkeiten einer verstärkten Bioabfallerfassung zu erörtern.

Zu Nr. 2 hatte der Kreis in der Sitzung am 04.06.2013 ausgeführt, dass er bestrebt ist, zusätzliche Bioabfallmengen für die Anlage in Korschenbroich durch kommunale Kooperationen zu erzielen. Kommunale Kooperationen können sich anbieten, um einzelne kommunale Anlagen durch eine koordinierte Zusammenarbeit sinnvoll auszulasten. Zum Beispiel können Abfälle, die sich gut für eine Vergärung eignen, an einem Standort zusammen gezogen werden, um eine für eine Vergärung wirtschaftliche Anlagengröße zu erreichen. Dafür können sich andere Anlagen z.B. auf die preiswerte Kompostierung emissionsarmer Grünabfälle spezialisieren oder auf die Herstellung von Sackware oder thermisch verwertbaren Holzabfällen. Damit können sich Möglichkeiten ergeben, die einzelne Anlagen nicht haben.

Zur Erörterung einer Kooperation im Bereich der Bioabfälle haben die Körperschaften Viersen, Mönchengladbach, Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss einen Arbeitskreis gebildet. Zunächst wurden die Mengenströme, die Kenndaten der Kompostierungsanlagen und die vertraglichen Bindungen zusammen getragen. Der Kreis Heinsberg hat sich frühzeitig aus der Arbeitsgemeinschaft zurück gezogen. Dort wurde die Behandlung der Bioabfälle vom Kreis auf die kreisangehörigen Kommunen übertragen. Diese haben inzwischen kleinteilige lokale Lösungen entwickelt. Im Kreis Heinsberg wurde entschieden, die Zuständigkeit bei den kreisangehörigen Kommunen zu belassen, die weitere Entwicklung der biologischen Abfallbehandlung soll in diesen Strukturen erfolgen.

Auch der Kreis Viersen hat sich inzwischen aus den Gesprächen zurück gezogen. Der Kreis konnte die Kompostierungsanlage im Kreis Viersen nicht übernehmen und fiel mangels eigener Anlage als Kooperationspartner aus. Kommunale Kooperationen müssen auf Gegenseitigkeit, auf eine gemeinsame Aufgabenerfüllung angelegt sein. Die einfache Übernahme von Abfällen einer Nachbarkörperschaft ist vergaberechtlich nicht möglich. In diesem Fall ist die Nachbarkörperschaft zu einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren verpflichtet.

Die Stadt Mönchengladbach bzw. die GEM mbH als inzwischen 100 %-ige Tochter der Stadt hat zwar mit der Kompostierungsanlage in Wanlo eine eigene Anlage. Diese ist aber bis zum 31.12.2021 an ein Unternehmen der gewerblichen Entsorgungswirtschaft verpachtet. Ob hier eine Kooperation möglich ist, wird weiter geprüft.