Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Jüchen, der Stadt Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss auf dem Gebiet des Brandschutzes
Vorlage
32/0644/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Gemäß §§ 1 und 23ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 01.10.1979, zuletzt geändert durch Artikel 9 Fünftes Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befristungen vom 23.10.2012 (GV NRW S. 474) in Verbindung mit § 1 Abs. 7 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 in der zur Zeit gültigen Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 9 Fünftes Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befristungen vom 23.10.2012 (GV NRW S. 474), beschließt der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Jüchen und der Stadt Mönchengladbach abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Im gemeinsamen Gewerbegebiet der Gemeinde Jüchen und der Stadt Mönchengladbach kommt es zu einer zusammenhängenden Bebauung, die die Gebietskörperschaftsgrenzen überschreitet.

 

Zur wirksamen Gefahrenabwehr sowohl im vorbeugenden baulichen Brandschutz als auch im abwehrenden Brandschutz sind entsprechende Zuständigkeitsregelungen zu treffen. Der als Anlage beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung schafft hierfür die notwendigen Voraussetzungen.