Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für alle Kinder und
Jugendlichen ab dem 6. Lebensjahr Schulpflicht, die bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres dauert. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die neu in den
Rhein-Kreis Neuss einreisen und über keine oder über nicht ausreichende
Deutschkenntnisse verfügen, erhalten im Kommunalen Integrationszentrum eine
individuelle Beratung und werden bei der Einschulung begleitet. Anschließend
müssen sich die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, sogenannte
Seiteneinsteiger, an einer Schule mit Auffangklasse oder direkt an einer
Regelschule anmelden. Im laufenden Schuljahr 2014/2015 wurden durch das
Kommunale Integrationszentrum bisher bereits über 400 Kinder und Jugendliche
mit Migrationshintergrund beraten. Die Anzahl der Zuweisungen ist dem Schulamt im
Vorhinein nicht bekannt. Die Verteilung erfolgt über den Innenminister des
Landes Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierung Arnsberg als ausführende
Stelle.
Der Rhein-Kreis Neuss und seine Städte und Gemeinden haben eine Reihe
von Maßnahmen ergriffen, um die Integration der Seiteneinsteiger zu
unterstützen. So bietet das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Kreises
Neuss umfangreiche individuelle Beratung an. An bestimmten Schwerpunktschulen
aller Schulformen wurden sogenannte Integrationsstellen zur Förderung der
Migrantenkinder zugewiesen.
Nachdem eine Stellenausschreibung am Berufsbildungszentrum Neuss-Weingartstraße zur Einrichtung einer
Integrationsstelle aufgrund der Qualifizierungsvoraussetzung „Deutsch als
Fremdsprache“ leer lief, wurde als Notlösung eine Seiteneinsteigerklasse am
Berufsbildungszentrum Grevenbroich eingerichtet, da dort eine entsprechende
Lehrkraft tätig ist. Folge dieser Notlösung ist, dass alle betroffenen
Schülerinnen und Schüler aus dem Kreisgebiet vorwiegend aus Neuss, zur
Beschulung nach Grevenbroich kommen müssen und die bisher in der Schule
angebotene Projektförderung eingestellt wurde. Die Organisation des Transportes
für die Schülerinnen und Schüler macht zusätzliche Ausgaben beim Rhein-Kreis
Neuss erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler der Seiteneinsteigerklasse
sollen auch durch Angebote im Bereich Sport und Museumspädagogik bei ihrer
Integration unterstützt werden.
Große Probleme bei der Beschulung von Migranten- und Asylbewerberkindern
ergeben sich im Hinblick auf die Lehrerversorgung. Auch im Vergleich zu anderen
Bundesländern gibt es in Nordrhein-Westfalen zu wenige Lehrer mit der
Qualifikation Deutsch als Zweitsprache (DaZ) oder Deutsch als Fremdsprache
(DaF). Die Akquise entsprechender Lehrerinnen und Lehrer wurde zudem vom
Ministerium auf die Schulen übertragen, was für diese zu erheblichen Problemen
führt, da oftmals Ausschreibungen vorgenommen werden, auf die keine
angemessenen Bewerbungen eingehen.
Erst seit diesem Jahr hat das Schulministerium für 2015/2016 die
Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber erleichtert. Schulen können im
Rahmen der Stellenausschreibung auch Bewerberinnen und Bewerber zulassen, die
zwar nicht über einen entsprechenden Nachweis DaZ/DaF, aber über Erfahrungen und
Kenntnisse in diesem Bereich verfügen. Dieser Bewerberkreis kann eingestellt
werden, wenn er sich verpflichtet, berufsbegleitend an einer
Qualifikationserweiterung im Rahmen der Lehrerfortbildung teilzunehmen. Bis zum
Abschluss der Qualifikationserweiterung erfolgt zunächst eine Beschäftigung in
einem befristeten Arbeitsverhältnis, das anschließend in ein
Dauerbeschäftigungsverhältnis umgewandelt werden kann, ggf. bei Vorliegen der
persönlichen Voraussetzungen auch in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
Die nicht ausreichende Stellenbesetzung von Lehrkräften führt dazu,
dass Schülerinnen und Schüler insbesondere in der Sekundarstufe I und II
derzeit bis zu zwei Monate auf einen Schulplatz warten müssen. Aus diesem Grund
wird sich Herr Landrat Petrauschke an die Ministerin wenden und vorschlagen,
die frei werdenden Hauptschullehrerinnen und –lehrer mit dieser Aufgabe zu betrauen.
In der Sitzung des Schulausschusses am 23.02.2015 wurde eine aktuelle
Aufstellung über die Zahl der Seiteneinsteiger sowie die Anzahl der
Integrationsstellen von der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin Frau
Roth-Junkermann vorgestellt. Sie führte bei dieser Gelegenheit aus, dass es
noch eine Warteliste von 27 Schülerinnen und Schülern für die Sekundarstufe I
und die Sekundarstufe II gebe. Zwischenzeitlich wurden alle Schülerinnen und
Schüler der Warteliste, zuletzt noch in der Seiteneinsteigerklasse am BBZ
Grevenbroich, untergebracht. Schülerinnen und Schüler aus Meerbusch werden ab
Mitte Mai an der Realschule in Osterath beschult.
In der Zwischenzeit sind weitere 9 Schülerinnen und Schüler für die
Sekundarstufe I in den Rhein-Kreis Neuss gekommen, die sich noch auf der
Warteliste befinden. Diese Schülerinnen und Schüler wohnen in Kaarst und in
Grevenbroich. Eine Versorgung dieser Gruppe zeichnet sich ab, wenn es gelänge,
eine Stelle schulscharf an der Realschule Korschenbroich noch im Mai 2015 zu
besetzen.
Bei den o. g. Informationen handelt es sich um den aktuellen Stand.
Dieser kann sich jedoch durch den Zuzug weiterer Seiteneinsteiger wöchentlich
verändern.