Betreff
Beschulung von Seiteneinsteigern im Rhein-Kreis Neuss (Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90-Die Grünen)
Vorlage
40/0646/XVI/2015
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In der Bundesrepublik Deutschland besteht für alle Kinder und Jugendlichen ab dem 6. Lebensjahr Schulpflicht, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dauert. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die neu in den Rhein-Kreis Neuss einreisen und über keine oder über nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, erhalten im Kommunalen Integrationszentrum eine individuelle Beratung und werden bei der Einschulung begleitet. Anschließend müssen sich die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, sogenannte Seiteneinsteiger, an einer Schule mit Auffangklasse oder direkt an einer Regelschule anmelden. Im laufenden Schuljahr 2014/2015 wurden durch das Kommunale Integrationszentrum bisher bereits über 400 Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund beraten. Die Anzahl der Zuweisungen ist dem Schulamt im Vorhinein nicht bekannt. Die Verteilung erfolgt über den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierung Arnsberg als ausführende Stelle.

 

Der Rhein-Kreis Neuss und seine Städte und Gemeinden haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Integration der Seiteneinsteiger zu unterstützen. So bietet das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Kreises Neuss umfangreiche individuelle Beratung an. An bestimmten Schwerpunktschulen aller Schulformen wurden sogenannte Integrationsstellen zur Förderung der Migrantenkinder zugewiesen.

 

Nachdem eine Stellenausschreibung am Berufsbildungszentrum  Neuss-Weingartstraße zur Einrichtung einer Integrationsstelle aufgrund der Qualifizierungsvoraussetzung „Deutsch als Fremdsprache“ leer lief, wurde als Notlösung eine Seiteneinsteigerklasse am Berufsbildungszentrum Grevenbroich eingerichtet, da dort eine entsprechende Lehrkraft tätig ist. Folge dieser Notlösung ist, dass alle betroffenen Schülerinnen und Schüler aus dem Kreisgebiet vorwiegend aus Neuss, zur Beschulung nach Grevenbroich kommen müssen und die bisher in der Schule angebotene Projektförderung eingestellt wurde. Die Organisation des Transportes für die Schülerinnen und Schüler macht zusätzliche Ausgaben beim Rhein-Kreis Neuss erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler der Seiteneinsteigerklasse sollen auch durch Angebote im Bereich Sport und Museumspädagogik bei ihrer Integration unterstützt werden.

 

Große Probleme bei der Beschulung von Migranten- und Asylbewerberkindern ergeben sich im Hinblick auf die Lehrerversorgung. Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es in Nordrhein-Westfalen zu wenige Lehrer mit der Qualifikation Deutsch als Zweitsprache (DaZ) oder Deutsch als Fremdsprache (DaF). Die Akquise entsprechender Lehrerinnen und Lehrer wurde zudem vom Ministerium auf die Schulen übertragen, was für diese zu erheblichen Problemen führt, da oftmals Ausschreibungen vorgenommen werden, auf die keine angemessenen Bewerbungen eingehen.

 

Erst seit diesem Jahr hat das Schulministerium für 2015/2016 die Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber erleichtert. Schulen können im Rahmen der Stellenausschreibung auch Bewerberinnen und Bewerber zulassen, die zwar nicht über einen entsprechenden Nachweis DaZ/DaF, aber über Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Bereich verfügen. Dieser Bewerberkreis kann eingestellt werden, wenn er sich verpflichtet, berufsbegleitend an einer Qualifikationserweiterung im Rahmen der Lehrerfortbildung teilzunehmen. Bis zum Abschluss der Qualifikationserweiterung erfolgt zunächst eine Beschäftigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das anschließend in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis umgewandelt werden kann, ggf. bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen auch in ein Beamtenverhältnis auf Probe.  

 

Die nicht ausreichende Stellenbesetzung von Lehrkräften führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler insbesondere in der Sekundarstufe I und II derzeit bis zu zwei Monate auf einen Schulplatz warten müssen. Aus diesem Grund wird sich Herr Landrat Petrauschke an die Ministerin wenden und vorschlagen, die frei werdenden Hauptschullehrerinnen und –lehrer mit dieser Aufgabe zu betrauen.

 

In der Sitzung des Schulausschusses am 23.02.2015 wurde eine aktuelle Aufstellung über die Zahl der Seiteneinsteiger sowie die Anzahl der Integrationsstellen von der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin Frau Roth-Junkermann vorgestellt. Sie führte bei dieser Gelegenheit aus, dass es noch eine Warteliste von 27 Schülerinnen und Schülern für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II gebe. Zwischenzeitlich wurden alle Schülerinnen und Schüler der Warteliste, zuletzt noch in der Seiteneinsteigerklasse am BBZ Grevenbroich, untergebracht. Schülerinnen und Schüler aus Meerbusch werden ab Mitte Mai an der Realschule in Osterath beschult.

 

In der Zwischenzeit sind weitere  9 Schülerinnen und Schüler für die Sekundarstufe I in den Rhein-Kreis Neuss gekommen, die sich noch auf der Warteliste befinden. Diese Schülerinnen und Schüler wohnen in Kaarst und in Grevenbroich. Eine Versorgung dieser Gruppe zeichnet sich ab, wenn es gelänge, eine Stelle schulscharf an der Realschule Korschenbroich noch im Mai 2015 zu besetzen.

 

Bei den o. g. Informationen handelt es sich um den aktuellen Stand. Dieser kann sich jedoch durch den Zuzug weiterer Seiteneinsteiger wöchentlich verändern.