Betreff
Hilfe zur Erziehung - Bezuschussung der Erziehungsberatungsstellen; Erhöhung des Ansatzes für den Caritasverband
Vorlage
51/0652/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Zuschuss an den Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V. entsprechend dem Antrag vom 18.02.2015 ab dem Jahre 2016 auf 83.400 € zu erhöhen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2016 und 2017 vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse zum Haushalt bzw. seiner Genehmigung im Produktplan unter dem PSP Element 1.100.060.363.011 eingeplant.

 


Sachverhalt:

Der Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V. betreibt u. a. Erziehungsberatungsstellen in Jüchen, Haus Katz, sowie in Rommerskirchen, Giller Straße.

 

Die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach den rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) gehalten, mit freien Jugendhilfe-Trägern zusammenzuarbeiten, um der Vielfalt der Träger mit unterschiedlichen Wertorientierungen, inhaltlichen Schwerpunkten und verschiedenen Arbeitsformen und –methoden gerecht zu werden.

 

Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss bezuschusst die wichtige Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. des Caritasverbandes seit über 30 Jahren, da durch diesen freien Träger gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben der Jugendhilfe umgesetzt werden. So gibt § 28 des SGB VIII vor, dass u. a. Erziehungsberatungsstellen jungen Menschen und deren Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten bei der Klärung und Bewältigung einzelfall- bzw. familienbezogener Probleme, auch durch Trennung und Scheidung, Hilfestellung anbieten und mit ihnen gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten sollen.  

Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen gestaltet sich seit Jahren sehr positiv, und das Jugendamt wird hier bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII in sehr guter Weise unterstützt.  

 

Der Caritasverband hat nun mit Schreiben vom 18.02.2015 eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses des Kreisjugendamtes Neuss von 75.800 € um etwa 10 % auf 83.400 € möglichst schon im Jahr 2015 beantragt.

Der bisher ausgezahlte Jahresbetrag wurde im Jahre 2002 bei der Umstellung der Währung von DM auf Euro festgelegt und seitdem nicht mehr erhöht.

Insofern wird die jetzige Erhöhung um 7.600 € seitens des Jugendamtes als durchaus angemessen angesehen. Eine Erhöhung kann jedoch erst ab dem Jahre 2016 erfolgen, da der Haushalt für 2015 längst beschlossen und genehmigt wurde und daher keine Veränderung im laufenden Haushaltsjahr mehr möglich ist.