Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Zuschuss an den Caritasverband
Rhein-Kreis Neuss e. V. entsprechend dem Antrag vom 18.02.2015 ab dem Jahre
2016 auf 83.400 € zu erhöhen.
Die Mittel sind im Haushalt 2016 und 2017 vorbehaltlich der entsprechenden
Beschlüsse zum Haushalt bzw. seiner Genehmigung im Produktplan unter dem PSP Element
1.100.060.363.011 eingeplant.
Sachverhalt:
Der Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V.
betreibt u. a. Erziehungsberatungsstellen in Jüchen, Haus Katz, sowie in
Rommerskirchen, Giller Straße.
Die Jugendämter als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sind nach den rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes
Buch (SGB VIII) gehalten, mit freien Jugendhilfe-Trägern zusammenzuarbeiten, um
der Vielfalt der Träger mit unterschiedlichen Wertorientierungen, inhaltlichen
Schwerpunkten und verschiedenen Arbeitsformen und –methoden gerecht zu werden.
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
bezuschusst die wichtige Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. des
Caritasverbandes seit über 30 Jahren, da durch diesen freien Träger gesetzlich
vorgeschriebene Aufgaben der Jugendhilfe umgesetzt werden. So gibt § 28 des SGB
VIII vor, dass u. a. Erziehungsberatungsstellen jungen Menschen und deren
Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten bei der Klärung und Bewältigung
einzelfall- bzw. familienbezogener Probleme, auch durch Trennung und Scheidung,
Hilfestellung anbieten und mit ihnen gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten
sollen.
Die Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberatungsstellen gestaltet sich seit Jahren sehr positiv, und das
Jugendamt wird hier bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII in sehr
guter Weise unterstützt.
Der Caritasverband hat nun mit Schreiben
vom 18.02.2015 eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses des Kreisjugendamtes
Neuss von 75.800 € um etwa 10 % auf 83.400 € möglichst schon im Jahr 2015
beantragt.
Der bisher ausgezahlte Jahresbetrag wurde
im Jahre 2002 bei der Umstellung der Währung von DM auf Euro festgelegt und
seitdem nicht mehr erhöht.
Insofern wird die jetzige Erhöhung um 7.600
€ seitens des Jugendamtes als durchaus angemessen angesehen. Eine Erhöhung kann
jedoch erst ab dem Jahre 2016 erfolgen, da der Haushalt für 2015 längst
beschlossen und genehmigt wurde und daher keine Veränderung im laufenden
Haushaltsjahr mehr möglich ist.