Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Frage 1:
Gehen Mitarbeiter*innen des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss einer erlaubten Nebentätigkeit im Jugendhilfebereich nach?
Antwort der
Verwaltung zu 1:
Vom Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss geht keine
Mitarbeiterin/kein Mitarbeiter einer erlaubten Nebentätigkeit im
Jugendhilfebereich nach.
Frage 2:
Sind Jugendliche aus dem Jugendamtsbezirk Rhein-Kreis Neuss im Ausland stationär untergebracht? Falls ja, finden regelmäßige Hilfeplangespräche im Ausland statt bzw. durch welche anderen Maßnahmen findet eine Kontrolle der Einrichtungen statt?
Antwort der
Verwaltung zu 2:
Aus dem Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamte Neuss befindet sich
zurzeit ein Jugendlicher im Rahmen einer individualpädagogischen Maßnahme im
Ausland. Der Jugendliche ist in einer Projektstelle in Polen über Wellenbrecher
e.V. untergebracht.
Die Maßnahme wurde im Einvernehmen mit der allein sorgeberechtigten
Mutter und dem Jugendlichen in die Wege geleitet.
Hilfeplangespräche finden im Wechsel vor Ort in Polen und in
Deutschland statt. Die Mutter besucht darüber hinaus ihren Sohn regelmäßig mit
den Geschwistern in Polen. Die Ferien verbringt der Jugendliche zum Teil bei
seiner Mutter und den Geschwistern in Deutschland.
Zur Kontrolle des Hilfeverlaufs findet ein regelmäßiger Informationsaustausch
zwischen allen Beteiligten in Form von Telefonaten und Protokollen statt.