Betreff
Ausbau und Weiterentwicklung des Netzwerkes Frühe Hilfen
Vorlage
51/0715/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt den Ausbau und Aufbau des Netzwerkes Frühe Hilfen gemäß der Vorlage.


Sachverhalt:

Am 01.01.2012 traten die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) in Kraft. Neu geschaffen wurde u. a. das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Eine wesentliche Regelung dieses Gesetzes ist gemäß § 3 KKG der flächendeckende Aufbau von verbindlichen Strukturen, der Zusammenarbeit im Kinderschutz und deren Weiterentwicklung. In diesem Zusammenhang ist auch der Begriff der Frühen Hilfen eingeführt worden, unter dem die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern, vor allem in den ersten Lebensjahren, für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter verstanden wird. Die Frühen Hilfen sollen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden.

 

Für den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen, stehen in einer zeitlich befristeten Bundesinitiative Fördermittel zur Verfügung. Für das Jahr 2012 waren dies 30 Mio. Euro, für 2013 45 Mio. Euro und für 2014 und 2015 jeweils 51 Mio. Euro. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder wurde in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt. Das Land NRW verteilt die Mittel an die örtlichen Träger der Jugendhilfe nach einem Verteilschlüssel, welcher der Anzahl der Null- bis Dreijährigen im SGB-II-Leistungsbezug im jeweiligen Jugendamtsbezirk (Stand 31.10.2010) entspricht.

 

Das Kreisjugendamt hat nach diesem Schlüssel für das Jahr 2012: 7.752 Euro, für 2013: 10.644 Euro sowie jeweils für 2014 und 2015: 11.729 Euro erhalten. Die Bewilligung der Mittel erfolgt über das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordhrein-Westfalen (MFKJKS).

 

Das Ministerium hat für die Mittelvergabe ein "Präzisiertes Gesamtkonzept zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung 'Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen' (2012 - 2015) gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Nordrhein-Westfalen" herausgegeben. Konkretisiert werden in diesem Konzept auch die Fördervoraussetzungen in dem Förderbereich Netzwerke Frühe Hilfen. Förderfähig sind u. a. solche Netzwerke, für die ein Beschluss des Rates oder des Kreistages zum Auf- und Ausbau des Netzwerkes Frühe Hilfen vorliegt. Der Beschluss muss bis zum 31.12.2015 gefasst und dem Verwendungsnachweis beigefügt werden.

 

Nach Auslaufen der Verwaltungsvereinbarung für den Zeitraum 2012 - 2015 wird ab 2016 ein Bundesfonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien eingerichtet.

 

Für das Kreisjugendamt Neuss stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Gemäß § 3 KKG sollen in den Ländern flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit im Kinderschutz, insbesondere in den Frühen Hilfen aufgebaut und folgende Aufgaben durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen werden:

 

§  Gegenseitige Information der Leistungsträger über Angebots- und Aufgabenspektrum,

§  Klärung struktureller Fragen zur Angebotsgestaltung und -entwicklung,

§  Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz.

 

Für den Bereich der Frühen Hilfen hat das Kreisjugendamt Neuss, in Kooperation mit den Jugendämtern der Städte Kaarst und Grevenbroich, bereits Ende 2010 die Fachstelle „Frühe Hilfen“ als ein Modellprojekt mit einem Träger der freien Jugendhilfe ins Leben gerufen. Die Projektphase konnte im Jahr 2012 beendet werden und ist in Verbindung mit den in der Fachstelle angesiedelten Familienhebammen mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.02.2013 zum Regelangebot ausgebaut worden. Eine Berichterstattung zur Arbeit der Fachstelle erfolgt im nächsten Jugendhilfeausschuss, der dann auch über die Weiterführung des Angebotes zu entscheiden hat.

 

Für das Netzwerk Frühe Hilfen ist die Fachstelle der zentrale Baustein, um mit koordinierender Unterstützung des Kreisjugendamtes die Angebote und Hilfen darzustellen und weitere Maßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln.

 

Die Fachstelle hat viele Akteure aus dem Gesundheitswesen (z. B. Krankenhäuser, Kinderärzte) und der Jugendhilfe (z. B. Familienzentren) miteinander vernetzt und stellt sicher, dass Transparenz in der Zuständigkeit und den Verfahrensabläufen besteht. Die Grundlage für eine dauerhafte und verbindliche Netzwerkstruktur ist damit geschaffen worden.

 

Geplant ist, das bestehende Netzwerk Frühe Hilfen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen auszubauen und weitere im KKG genannte Akteure einzubeziehen. Aus dem Netzwerk heraus soll der Bedarf für Angebote im Bereich Frühe Hilfen festgestellt und die Möglichkeiten zur Deckung dieses Bedarfs erarbeitet werden.

 

Das Netzwerk Frühe Hilfen stellt zudem den ersten Baustein in der kommunalen Präventionskette dar und soll mit dem LVR-Programm „Kommunale Netzwerke zur Chancengleichheit und Teilhabe“ des Kreisjugendamtes verknüpft werden.

 

Ebenfalls ausgebaut werden soll der Bereich des Kinderschutzes. Hier besteht ein Netzwerk zwischen den örtlichen Akteuren für die Altersgruppe von 0 bis 18 Jahren und dem Jugendamt. Geplant ist, auch hier eine verbindlichere Netzwerkstruktur zu schaffen.

 

Neben den lokalen Netzwerken für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen soll darüber hinaus eine strategische Vernetzung mit den Netzwerken der anderen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss stattfinden, um gemeinsame Standards und Verfahrensweisen zu entwickeln. Diese sollen insbesondere für kreisweite Kooperationspartner, z. B. dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss, eine verlässliche Kooperationsgrundlage bieten. 

 

Die Netzwerkarbeit hat sich bewährt. Sie ist eine verbindliche Form der Zusammenarbeit im Kinderschutz und insbesondere für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen und trägt den Ansprüchen des Bundeskinderschutzgesetzes Rechnung.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss am 11.06.2015 erfolgt folgende Beschlussempfehlung: