Betreff
11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss - (Aufnahme einer Fläche östlich des Norfbaches in das LSG 6.2.2.11 „Norfbach“ des LP I)
hier:
a) Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutz-verbände, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Satzungsbeschluss der 11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss - durch den Kreistag.
Vorlage
61/0721/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom Juni 2015 (Anlage 3) als Satzung.

 

 

 

 

 

Anlage 1 (Entwurfsfassung der 11. Änderung LP I) und Anlage 2 (Synopse Anregungen und Bedenken) sind den Sitzungsunterlagen des Planungs- und Umweltausschusses vom 02.06.2015 zu entnehmen. Die Anlagen sind zudem dort in farbiger Darstellung im Bürgerinfoportal des Rhein-Kreises Neuss eingestellt.


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2014 gem. § 27 und § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG NRW vom 05.07.2007, GV NRW, S. 226 –zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW, S. 185 ), die Aufstellung der 11. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt I – Neuss – beschlossen.

 

Anlass des Änderungsverfahrens ist die Beantragung der Stadt Neuss, einen Bereich der Überflutungsaue östlich des Norfbaches als Landschaftsschutzgebiet in den Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss aufzunehmen.

 

Gegenstand der 11. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt I – Neuss – ist die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes 6.2.2.11 „Norfbach“. Die Inhalte des Entwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Gegenstand der Beteiligung war der gegenüber dem Vorentwurf aus der frühzeitigen Beteiligung unveränderte Entwurf, welcher die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes 6.2.2.11 „Norfbach“, in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes aufnimmt.

 

In der 11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – wurde der Bereich zwischen der Norfer Straße (L 142) im Norden und der S – Bahnstrecke im Süden, entlang des östlichen Ufers des Norfbaches einschließlich des Wäldchens nördlich „Am Derikumer Hof“ in das Landschaftsschutzgebiet 6.2.2.11 „Norfbach“, mit dem Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“, in den LP I gem. beiliegendem Änderungsentwurf einbezogen.

Die Inhalte des Entwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände, den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie für die Bürger in der Zeit vom 17.02. bis 20.03.2015.

 

In der (Anlage 2) sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.

 

Gegenüber der Entwurfsfassung ergeben sich aufgrund der durchgeführten Beteiligung zwei geringfügige redaktionelle Änderungen für den Satzungsentwurf der 11. Änderung des LP I (Anlage 3):

 

1.                   Die Gebietsbeschreibung wurde um die Gemarkung Neuss  ergänzt,

2.                  Die Bezifferung des Bußgeldes für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit im Land-         schaftsschutzgebiet, wurde von 100.000 DM auf 50.000 € angepasst.

 

Da die Grundzüge der Planung gem. § 27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW durch die Aufnahme der v. g. redaktionellen Änderungen nicht berührt sind, kann von einer erneuten öffentlichen Auslegung der 11. Änderung des LP I abgesehen werden.

 

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Kreistag in der Sitzung am 02.06.2015 folgende Beschlussfassung: