Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der schulischen Inklusion im Rhein-Kreis Neuss und Antwort der Verwaltung
Vorlage
40/0738/XVI/2015
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 17. Juni 2015 an Herrn Landrat Petrauschke bat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Beantwortung verschiedener Fragen zum Thema Umsetzung der schulischen Inklusion im Rhein-Kreis Neuss (Anlage).

 

Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1) Wie hoch sind die dem Rhein-Kreis Neuss hieraus jährlich zufließenden Mittel

     a) als Belastungsausgleich und

     b) als Investitionspauschale?

 

    Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus der Sitzungsvorlage Nr. 40/0776/XVI/2015 in der Anlage Nr. 8 Konnexität (Schulausschuss am 01.06.2015):

 

„Der Landtag von NRW hat nach langer Auseinandersetzung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion der Leistung eines Kostenausgleiches zugestimmt.

 

Im Kostenblock I werden die Mehraufwendungen der Schulträger durch zusätzlichen Raumbedarf, die Herstellung von Barrierefreiheit, die Schülerbeförderung und die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel ausgeglichen. Hieraus hat der Rhein-Kreis Neuss für das Haushaltsjahr 2015 einen Betrag von 0,- € erhalten.

 

Im Kostenblock II werden vom Land die Kosten für die Integrationshilfe, die Schulsozialarbeit, die Schulpsychologie und den Ganztag ausgeglichen. Hierfür hat der Rhein-Kreis Neuss für das Haushaltsjahr 2015 einen Betrag von 0,- € erhalten.

 

Schließlich hat der Rhein-Kreis Neuss eine Inklusionspauschale in Höhe von 146.500,- € vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten, die der Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes Personal im Dienst der Schulträger dient, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35 a SGB VIII und § 54 SGB XII dienen.“

 

2) Wie viel davon wurde bisher jeweils verausgabt und wofür?

 

    Bisher wurden noch keine Mittel verausgabt.

 

3) Welche Maßnahmen zur zweckentsprechenden Nutzung dieser Mittel sind in diesem Jahr geplant, welche im nächsten?

 

    Die Umsetzung der schulischen Inklusion wird von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Schulen als überstürzt, ohne Qualitätsstandards und ohne ausreichendes Personal beklagt. Die Bedingungen werden als unzulänglich empfunden. Bundesweit fühlen sich laut Umfrage des Lehrerverbandes VBE Lehrkräfte schlecht auf die Inklusion vorbereitet.

 

    Insbesondere wird die vorbereitende Qualifizierung der Lehrkräfte gefordert, die Doppelbesetzung in inklusiv unterrichteten Klassen und die Verringerung der Klassengrößen, in denen jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf doppelt gezählt werden soll.

 

    Um der berechtigten Kritik zu begegnen und den Schulen ein besseres Bedingungsfeld zu verschaffen, erarbeitet der Rhein-Kreis Neuss ein Konzept zum Aufbau eines Unterstützungssystems mit nicht lehrendem Personal.

 

    Ziel ist der Aufbau von Strukturen, die durch einen flexiblen Einsatz von Inklusionsassistenten und -innen – anstelle der derzeitigen Einzelfallförderung im Rahmen der Sozial- oder Jugendhilfe – ein Bedingungsfeld in den Klassen schaffen sollen, das gleiche Chancen für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf ermöglicht und dauerhaft gewährleistet.

 

    Dem Rechnung tragend soll modellhaft ein Qualifizierungskonzept für Inklusionsassistenten und -innen an Grund- und weiterführenden Schulen im RKN des familienforums edith stein und des igll in Form eines Pilotprojektes gefördert werden.

 

4) Was passiert mit den zugewiesenen Mitteln, die möglicherweise nicht zur Umsetzung der schulischen Inklusion verausgabt werden/wurden?

 

    Aufgrund der Höhe der gewährten Pauschale (146.500,00 €) werden alle Mittel zur Umsetzung auch benötigt.