Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17. Juni 2015 an Herrn Landrat Petrauschke bat die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Beantwortung verschiedener Fragen zum Thema
Umsetzung der schulischen Inklusion im Rhein-Kreis Neuss (Anlage).
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1) Wie
hoch sind die dem Rhein-Kreis Neuss hieraus jährlich zufließenden Mittel
a)
als Belastungsausgleich und
b)
als Investitionspauschale?
Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich
aus der Sitzungsvorlage Nr. 40/0776/XVI/2015 in der Anlage Nr. 8 Konnexität (Schulausschuss
am 01.06.2015):
„Der Landtag von
NRW hat nach langer Auseinandersetzung der Landesregierung mit den kommunalen
Spitzenverbänden ein Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die
schulische Inklusion der Leistung eines Kostenausgleiches zugestimmt.
Im Kostenblock I
werden die Mehraufwendungen der Schulträger durch zusätzlichen Raumbedarf, die
Herstellung von Barrierefreiheit, die Schülerbeförderung und die Bereitstellung
zusätzlicher Lehr- und Lernmittel ausgeglichen. Hieraus hat der Rhein-Kreis
Neuss für das Haushaltsjahr 2015 einen Betrag von 0,- € erhalten.
Im Kostenblock II
werden vom Land die Kosten für die Integrationshilfe, die Schulsozialarbeit,
die Schulpsychologie und den Ganztag ausgeglichen. Hierfür hat der Rhein-Kreis
Neuss für das Haushaltsjahr 2015 einen Betrag von 0,- € erhalten.
Schließlich hat
der Rhein-Kreis Neuss eine Inklusionspauschale in Höhe von 146.500,- € vom Land
Nordrhein-Westfalen erhalten, die der Mitfinanzierung der Unterstützung der
Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes Personal im Dienst der
Schulträger dient, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller
Ansprüche nach § 35 a SGB VIII und § 54 SGB XII dienen.“
2) Wie
viel davon wurde bisher jeweils verausgabt und wofür?
Bisher wurden noch keine Mittel verausgabt.
3) Welche
Maßnahmen zur zweckentsprechenden Nutzung dieser Mittel sind in diesem Jahr geplant,
welche im nächsten?
Die Umsetzung der schulischen Inklusion wird
von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Schulen als überstürzt, ohne
Qualitätsstandards und ohne ausreichendes Personal beklagt. Die Bedingungen
werden als unzulänglich empfunden. Bundesweit fühlen sich laut Umfrage des Lehrerverbandes
VBE Lehrkräfte schlecht auf die Inklusion vorbereitet.
Insbesondere wird die vorbereitende
Qualifizierung der Lehrkräfte gefordert, die Doppelbesetzung in inklusiv
unterrichteten Klassen und die Verringerung der Klassengrößen, in denen jedes
Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf doppelt gezählt werden soll.
Um der berechtigten Kritik zu begegnen und
den Schulen ein besseres Bedingungsfeld zu verschaffen, erarbeitet der
Rhein-Kreis Neuss ein Konzept zum Aufbau eines Unterstützungssystems mit nicht
lehrendem Personal.
Ziel ist der Aufbau von Strukturen, die
durch einen flexiblen Einsatz von Inklusionsassistenten und -innen – anstelle
der derzeitigen Einzelfallförderung im Rahmen der Sozial- oder Jugendhilfe –
ein Bedingungsfeld in den Klassen schaffen sollen, das gleiche Chancen für alle
Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf ermöglicht und
dauerhaft gewährleistet.
Dem Rechnung tragend soll modellhaft ein
Qualifizierungskonzept für Inklusionsassistenten und -innen an Grund- und
weiterführenden Schulen im RKN des familienforums edith stein und des igll in
Form eines Pilotprojektes gefördert werden.
4) Was
passiert mit den zugewiesenen Mitteln, die möglicherweise nicht zur Umsetzung
der schulischen Inklusion verausgabt werden/wurden?
Aufgrund der Höhe der gewährten Pauschale (146.500,00 €) werden alle Mittel zur Umsetzung auch benötigt.