Betreff
Satzung des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
51/534/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die Satzung des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen.


Sachverhalt:

Das Jugendamt erhebt Beiträge zum Besuch einer Kindertageseinrichtung gemäß § 90 SGB VIII und § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

Der Kreistag hatte daher in seiner Sitzung am 14.6.2006 erstmalig eine Satzung beschlossen, nachdem die landesweit einheitliche gesetzliche Regelung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom 17.5.2006 zum 1.8.2006 aufgehoben wurde.

Zum 1.8.2008 trat das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft und ersetzte das GTK. Zur notwendigen Anpassung an diese Gesetzesänderung wurden in der Kreistagssitzung vom 05.03.2008 die notwendigen Änderungen der Satzung beschlossen.

Die nun vorgelegte Satzungsänderung ist erforderlich, weil in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren festgestellt wurde, dass die Satzung keine eindeutige Fälligkeitsregelung enthält. Die Fälligkeit wird daher im § 8 eingearbeitet und die vorliegende Satzung soll rückwirkend zum 1.8.2008 in Kraft treten (§ 9 Satzung).

Änderungen in der Rechtsprechung des OVG Münster ziehen ferner Veränderungen der §§ 4 und 8 der Satzung nach sich. Im Interesse der Beitragsgerechtigkeit soll nicht mehr das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres, sondern das aktuelle Jahreseinkommen Grundlage zur Ermittlung des Beitrags sein (§ 4 Satzung). Stellt sich die Einkommenssituation im Nachhinein anders dar als in der prognostischen Sicht erwartet, so ist eine rückwirkende Neufestsetzung möglich (§ 8 Satzung).

Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 6.11.2008 über die Notwendigkeit einer Satzungsänderung informiert.