Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Meerbusch durch den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
ZS2/0819/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Meerbusch durch den Rhein-Kreis Neuss".

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Überlegungen zur kommunalen Zusammenarbeit wurde der Stadt Meerbusch angeboten, die Bearbeitung der Beihilfeanträge ihrer Bediensteten gegen eine Fallpauschale von 21 EUR pro Antrag durch den Rhein-Kreis Neuss ab 01.04.2016 erledigen zu lassen.

 

In der Stadt Meerbusch fallen jährlich ca. 1.000 Beihilfeanträge an. Die Beihilfestelle des Kreises Neuss bearbeitet jährlich ca. 10.000 Beihilfeanträge. Diese hohe Fallzahl ermöglicht eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung. Für die Stadt Meerbusch bedeutet die Beihilfebearbeitung eine unverhältnismäßig hohe Belastung, da das Beihilferecht sehr komplex ist und das Vorhalten von Spezialwissen erfordert.

 

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen.