Betreff
Haushaltsentwicklung 2015
Vorlage
20/0837/XVI/2015
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Doppelhaushalt 2014/2015 wurde vom Kreistag am 25.03.2014 beschlossen. Mit Verfügung vom 02.07.2014 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung und ihre Anlagen für die Haushaltsjahre 2014/2015 zur Kenntnis genommen und gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW die in § 6 der Haushaltssatzung festgelegten Kreisumlagesätze von 39,6 v. H. der für 2014 geltenden Bemessungsgrundlagen und 39,8 v. H. der für 2015 geltenden Bemessungsgrundlagen genehmigt.

 

Im Falle einer Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 GemHVO (Gemeindehaushalts-verordnung) dem Kreistag eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (…) vorzulegen.

Mit Beschluss Nr. 2015/0325/Ö7 vom 25.03.2015 nahm der Kreistag die vorgeschriebene Fortschreibung zur Kenntnis.

Die seinerzeitige Prognose bestätigt sich.

 

So ist insbesondere im Produktbereich „Soziale Leistungen“ sowie bei den Personalaufwendungen ein überplanmäßiger Bedarf zu erwarten.

 

Eine aktuelle Gesamtübersicht wird zur Sitzung vorgelegt und entsprechend erläutert.