Beschlussempfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule in der vorliegenden Form zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis
Neuss hat zum 01.08.2014 die Schule am Chorbusch in Dormagen (Förderschule mit
dem Schwerpunkt Lernen und Sprache) in seine Trägerschaft übernommen.
Bei den Gesprächen
über den Schulträgerwechsel hatte die Stadt Dormagen den Wunsch geäußert, dass
die Elternbeiträge für den offenen Ganztag an der Schule am Chorbusch nach dem
Schulträgerwechsel wie bisher einkommensabhängig erhoben werden. Im Interesse
einheitlicher Beiträge an den offenen Ganztagsschulen des Rhein-Kreises Neuss
wurde vereinbart, die einkommensabhängige Beitragserhebung auch auf die anderen
Förderschulen des Kreises mit offenem Ganztag (Michael-Ende-Schule,
Martinusschule) zu übertragen. Die Stadt Dormagen erklärte sich bereit, gegen
Kostenerstattung die Beitragserhebung für alle offenen Ganztagsschulen des
Kreises zu übernehmen.
Die neue Satzung
über die Erhebung einkommensabhängiger Elternbeiträge wurde am 12.05.2014 im
Schulausschuss beraten und am 01.07.2014 vom Kreistag beschlossen (Anlage 1). Die Beitragssätze orientierten sich an der entsprechenden
Satzung der Stadt Dormagen. Ab einem Jahreseinkommen von 95.000 € wird bisher
der monatliche Höchstbeitrag von 150,00 € erhoben.
Am 16.06.2015 hat
der Rat der Stadt Dormagen eine Änderungssatzung beschlossen, die den Höchstbeitrag
auf 170,00 € anhebt. Es wurden zwei neue Einkommensstufen eingeführt. Bei einem
Jahreseinkommen bis zu 105.000 € werden monatlich 160,00 € erhoben, bei einem
Jahreseinkommen über 105.000 € beträgt der monatliche Beitrag 170,00 €.
Damit die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Stadt Dormagen, die die Elternbeiträge erheben, für die
Schulen der Stadt und die Schulen des Kreises mit einheitlichen Tabellen
arbeiten können, schlägt die Verwaltung vor, die Anlage zur
Elternbeitragssatzung des Kreises entsprechend anzupassen. Der Entwurf einer
Änderungssatzung ist beigefügt (Anlage 2).
Der Text der Elternbeitragssatzung bleibt unverändert.