Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/0849/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule in der vorliegenden Form zu beschließen.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss hat zum 01.08.2014 die Schule am Chorbusch in Dormagen (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Sprache) in seine Trägerschaft übernommen.

 

Bei den Gesprächen über den Schulträgerwechsel hatte die Stadt Dormagen den Wunsch geäußert, dass die Elternbeiträge für den offenen Ganztag an der Schule am Chorbusch nach dem Schulträgerwechsel wie bisher einkommensabhängig erhoben werden. Im Interesse einheitlicher Beiträge an den offenen Ganztagsschulen des Rhein-Kreises Neuss wurde vereinbart, die einkommensabhängige Beitragserhebung auch auf die anderen Förderschulen des Kreises mit offenem Ganztag (Michael-Ende-Schule, Martinusschule) zu übertragen. Die Stadt Dormagen erklärte sich bereit, gegen Kostenerstattung die Beitragserhebung für alle offenen Ganztagsschulen des Kreises zu übernehmen.

 

Die neue Satzung über die Erhebung einkommensabhängiger Elternbeiträge wurde am 12.05.2014 im Schulausschuss beraten und am 01.07.2014 vom Kreistag beschlossen (Anlage 1). Die Beitragssätze orientierten sich an der entsprechenden Satzung der Stadt Dormagen. Ab einem Jahreseinkommen von 95.000 € wird bisher der monatliche Höchstbeitrag von 150,00 € erhoben.

 

Am 16.06.2015 hat der Rat der Stadt Dormagen eine Änderungssatzung beschlossen, die den Höchstbeitrag auf 170,00 € anhebt. Es wurden zwei neue Einkommensstufen eingeführt. Bei einem Jahreseinkommen bis zu 105.000 € werden monatlich 160,00 € erhoben, bei einem Jahreseinkommen über 105.000 € beträgt der monatliche Beitrag 170,00 €.

 

Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Dormagen, die die Elternbeiträge erheben, für die Schulen der Stadt und die Schulen des Kreises mit einheitlichen Tabellen arbeiten können, schlägt die Verwaltung vor, die Anlage zur Elternbeitragssatzung des Kreises entsprechend anzupassen. Der Entwurf einer Änderungssatzung ist beigefügt (Anlage 2). Der Text der Elternbeitragssatzung bleibt unverändert.