Betreff
Bundeskinderschutzgesetz – Fachstelle Frühen Hilfen und Familienhebammen
Vorlage
51/0912/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Weiterführung der Fachstelle Frühe Hilfen sowie dem Einsatz der Familienhebammen, entsprechend der zur Verfügung stehenden Bundesmittel, für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die Dauer von drei Jahren zu.


Sachverhalt:

In ihrer ersten Lebensphase sind Kindern ganz besonders auf eine zuverlässige Versorgung und Zuwendung von Erwachsenen angewiesen. Noch vor Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 hat daher das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss mit den Jugendämtern der Städte Grevenbroich und Kaarst im Sommer 2010 die Fachstelle Frühe Hilfen ins Leben gerufen. Angesiedelt wurde die Fachstelle bei einem freien Träger der Jugendhilfe, der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbh in Kaarst.

 

In seinen Sitzungen am 14.07.2011 und 14.02.2013 hat der Kreisjugendhilfeausschuss die Weiterführung der Fachstelle für zwei bzw. drei Jahre sowie die Erweiterung der Fachstelle für den Einsatz von Familienhebammen beschlossen.

 

Die Fachstelle Frühe Hilfen ist ein zentraler Baustein im der durch das Bundeskinderschutzgesetz geforderte Netzwerk Frühe Hilfen. In seiner Sitzung am 11.06.2015 hat der Kreisjugendhilfeausschuss hierüber beraten und beschlossen, dem Kreisausschuss zu empfehlen, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 23.06.2015 den Aus- und Aufbau des Netzwerkes Frühe Hilfen beschließt. Der Kreisausschuss und Kreistag sind dieser Empfehlung gefolgt.

 

Wie in der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusse angekündigt, wird eine Mitarbeiterin der Fachstelle Frühe Hilfen in der heutigen Sitzung über die Arbeit der Fachstelle und der Familienhebammen berichten. 

 

Die Fachstelle als Bestandteil des Netzwerkes und die Familienhebammen werden weiterhin durch Mittel des Bundes unterstützt.

 

Im Bundeskinderschutzgesetz ist festgelegt, dass der Bund nach Ablauf der „Bundesinitiative Frühe Hilfen 2012 – 2015“ für die Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien 51 Mio. Euro jährlich dauerhaft zur Verfügung stellt. Da zwischen dem Bund und den Ländern zurzeit noch die künftige inhaltliche und formale Ausgestaltung der Unterstützungsleistung des Bundes verhandelt wird, verlängert sich die bestehende Bund-Länder-Vereinigung zunächst um ein Jahr (Anlage 1).

 

Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss erhält nach einer Anpassung des Verteilungsschlüssels nunmehr den Mindestförderbetrag in Höhe von 12.500 Euro. Dieses sind 770 Euro mehr als im vergangen Jahr (Anlage 2).

 

Diese sind für den Einsatz der Familienhebammen ausreichend, so dass neben den anteiligen  Ausgaben für die Fachstelle in Höhe von 10.855 Euro jährlich keine zusätzlichen Kosten entstehen.