Betreff
Vereinbarung mit einem freien Träger – Vormundschaftsverein – zur Über-nahme von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorlage
51/0913/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In den letzten beiden Jahren sind die Zahlen der Amtsvormundschaften und –pflegschaften stetig gestiegen. Aus diesem Grunde wurden bereits interne Umstrukturierungen und Stundenerhöhungen vorgenommen, um der gesetzlichen Vorgabe von umgerechnet 50 Fällen pro Vollzeitmitarbeiter entsprechen zu können, s. § 55 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch

(SGB VIII –  KJHG).

 

In den letzten Monaten sind zu diesen Erhöhungen noch Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umFe) hinzugekommen. Zurzeit sind es 14 Fälle; die Anzahl steigt weiter an. Mit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, das zum 01 November 2015 in Kraft treten wird, ist mit einem weiteren Anstieg, sowie der Umverteilung von Unbegleiteten minderjährigen Flüchtligen auf alle Jugendämter zu rechnen. Im nächsten Jahr ist damit zu rechnen, das mindestens 32 unbegleitete ausländische Minderjährige (Stand Ende August 2015) vom Kreisjugendamt Neuss zu betreuen sind, für die dann auch Vormundschaften eingerichtet werden müssen.

 

Auf Grund der im Vergleich zu den jetzigen Fallzahlen deutlichen Erhöhung der Vormundschaften sowie der notwendigen Flexibilität bzgl. der anfallenden Arbeitsstunden im Einzelfall hält das Kreisjugendamt den Abschluss einer Vereinbarung mit einem Vormundschaftsverein zur Übernahme von maximal 25 Vormundschaften für unbegleitete ausländische Minderjährige für notwendig. So können Fälle flexibel an einen Verein abgegeben werden, der nach entsprechendem Fallaufkommen sowie den Arbeitsstunden je Fall bezahlt wird, und der schon jetzt die notwendigen Kenntnisse sowohl im pädagogischen, als auch im ausländer- und asylverfahrensrechtlichen Bereich vorhält.

 

Nach Vergleich mit Vereinbarungen anderer Jugendämter im Kreisgebiet wird eine Arbeitsstunde etwa 22 – 24 € kosten; weitere Kosten erhebt der Vormundschaftsverein beim jeweiligen Amtsgericht. Bei 25 ganzjährig laufenden Fällen entstehen somit, Kosten in Höhe von rund 25.000 €.

 

Eine Mustervereinbarung ist der Einladung als Anlage beigefügt.                     

 

Die Auftragsvergabe wurde im Vorfeld mit Amt 14 bzw. dem Zentralen Vergabemanagement der Kreisverwaltung erörtert.

Zurzeit erfolgt im Rahmen einer freihändigen Vergabe die Vorbereitung eines Verfahrens zur Einholung von Vergleichsangeboten, die später unter Beachtung der Grundsätze des wirtschaftlichen und sparsamen Handelns nach bestimmten Qualitätsstandards ausgewertet werden.

Die Vereinbarung mit einem Vormundschaftsverein soll danach zügig umgesetzt werden, damit schon bald die notwendigen Vormundschaften für umFe eingerichtet werden können