Betreff
4. Vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes III - Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich -
Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses des Kreistages zur Durchführung des Änderungsverfahrens
Vorlage
61/0942/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. § 27 i. V. m. § 29 Abs. 1 und Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000 S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW S. 185) die Aufstellung zur Durchführung der 4. vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich -.

 

Gegenstand der 4. vereinfachten Änderung ist die Einfügung einer Unberührtheitsklausel zur LSG-Festsetzung 6.2.2.10/III „LSG Niersaue, Neersbroicher Busch“ mit dem Ziel der Sicherung des Trainingsplatzes Neersbroich am derzeitigen Standort unter Beachtung der notwendigen Vorgaben des Landschaftsschutzes.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben von 26.06.2015 stellt die Stadt Korschenbroich den Antrag auf Herausnahme des Platzgeländes aus dem Landschaftsschutzgebiet Neersbroicher Busch (Anlage 1).

 

In Beantwortung des Antrags durch den Rhein-Kreis Neuss wird dargestellt, dass der Trainingsplatz mit der aktuellen Nutzung und der bestehenden Begrünung innerhalb des großflächigen LSG „Neersbroicher Busch“ und in dem bestehenden Landschaftszusammenhang grundsätzlich die Voraussetzungen der LSG-Würdigkeit erfüllt. Gleichzeitig wird festgestellt, dass dennoch dem begründeten öffentlichen Interesse zur nachhaltigen Nutzung des Trainingsplatzes nachgekommen werden kann, wenn gleichzeitig die Landschaftsschutz - gerechte Nutzung des Platzes gewährleistet wird. Es wird vorgeschlagen dies planerisch über ein Landschaftsplan-Änderungsverfahren zu regeln, mit dem Ziel der Einfügung einer Unberührtheitsklausel, welche die dauerhafte landschaftsgerechte Nutzungsmöglichkeit des Trainingspatzes zulässt.

 

Die Stadt Korschenbroich begrüßt die vorgeschlagene Verfahrensweise (Anlage 2) und bittet um Durchführung des Änderungsverfahrens zur Einfügung der betreffenden Unberührtheitsklausel in den  Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss.

 

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: