Betreff
Sachstandsbericht Grundwasser
Vorlage
68/0960/XVI/2015
Art
Bericht

Sachverhalt:

Zuletzt wurde in der 4. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 02.06.2015 berichtet. Danach hat sich der Sachstand wie folgt entwickelt:

 

Nordkanal

Auf Bitte des Landrates hatte die Bezirksregierung die Förderfähigkeit einer Entschlammung des Nordkanals im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nochmals geprüft. Dabei war sie zu der Einschätzung gelangt, dass eine Entschlammung förderfähig ist, wenn sie zu einer Verbesserung des ökologischen Zustands beiträgt. Dies sollte vorab anhand einer Machbarkeitsstudie ermittelt werden, die sich mit der potentiellen ökologischen Verbesserung des Nordkanals durch die Entschlammung befasst.

Das Umweltministerium beabsichtigt, ein Gutachten zu vergeben, welches am Beispiel des Nordkanals methodisch aufzeigt, wie das gute ökologische Potential als Bewirtschaftungsziel zu definieren ist und welche Maßnahmen zur Zielerreichung erforderlich sind.

Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens fand am 27.08.2015 eine Informationsveranstaltung im Umweltministerium statt. Darauf basierend wird das Umweltministerium in Kürze den Untersuchungsrahmen vorschlagen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

 

Düsensauginfiltration

An der Pilotanlage in Korschenbroich wurde die Grundwasserabsenkung herkömmlich (Grundwasserabsenkung über „normale“ Brunnen und Ableitung des geförderten Wassers in ein oberirdisches Gewässer) sowie mit dem DSI-Brunnen Typ „Brandenburg“ (Grundwasserabsenkung und Infiltration in einem Brunnen) abgeschlossen. Z. Zt. läuft der Versuchsbetrieb mit Grundwasserabsenkung über „normale“ Brunnen und Infiltration über den DSI-Brunnen „Glindow“.

Nach wie vor ist im Frühjahr 2016 mit dem Auswertebericht der Erftverband aquatec GmbH zu rechnen.