Betreff
Gebührensatzung für den Rettungsdienst
Vorlage
010/0974/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Satzung.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 den rettungsdienstlichen Bedarfsplan 2014 beschlossen. Im rettungsdienstlichen Bedarfsplan 2014 ist unter anderem die Vorhaltung eines speziellen Rettungswagens für Verlegungstransporte vorgesehen. Die zur Zeit aktuelle Satzung für den Rettungsdienst des Rhein-Kreises Neuss enthält keinen separaten Gebührentatbestand für den Einsatz eines Rettungswagens für Verlegungstransporte. Die Verwaltung hat mit den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften die diesbezüglich notwendige Änderung der Gebührensatzung erörtert und Einvernehmen im Sinne von § 14 Absatz 2 Rettungsgesetz NRW erzielt.

 

Die als Anlage beigefügte Gebührensatzung für den Rettungsdienst ist redaktionell der am 25.03.2015 vom Landesgesetzgeber beschlossenen Änderung des Rettungsgesetzes NRW angepasst worden.