Sachverhalt:
Herr Klaus Krützen, SPD, ist am 20.10.2015 durch seine Wahl als Bürgermeister der Stadt Grevenbroich als Kreistagsabgeordneter des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss ausgeschieden.
Als Nachfolger rückt Herr Ludwig Jedrowiak in den Kreistag nach.
Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW sind nachrückende Kreistagsabgeordnete vom Landrat in ihr Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Folgende Verpflichtungsformel wird empfohlen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach
bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes
und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen
werde.
(So wahr mir Gott helfe.)“