Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Die Linke zum Thema "Quecksilberausstoß Kohlekraftwerke"
Vorlage
61/1039/XVI/2015
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Mit Datum 01.12.2015 hat die Kreistagsfraktion Die Linke die als Anlage beigefügte Anfrage zum Thema Quecksilberausstoß von Kohlekraftwerken gestellt.

Die Verwaltung hat die Anfrage an den Betreiber der Braunkohlekraftwerke im Rhein-Kreis Neuss, RWE Power, mit der Bitte weitergeleitet, zu dem in der Anfrage aufgeführten Fragenkatalog Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des Unternehmens ist nachfolgend aufgeführt:

 

Frage 1. Mit dem Betrieb der Kraftwerke ist ein erheblicher Ausstoß von Quecksilber (Hg) verbunden. Wie hoch wären die Quecksilberemissionen der einzelnen Kraftwerke pro Jahr in Kilogramm, wenn alle Kraftwerke bei Volllast in Betrieb sind?

Bitte mit Auflistung der jeweiligen Kraftwerke

 

AW zu Frage 1: Die Daten zu den tatsächlichen Hg-Emissionen der Braunkohlekraftwerke  liegen öffentlich vor. Eine Übersicht über die Hg-Emissionen jeder Anlage veröffentlich das Umweltbundesamt im Internet unter www.thru.de für jedermann abrufbar. Da unsere Kraftwerke überwiegend in Grundlast eingesetzt werden, liegen deren Hg-Emissionen nahe an dem hypothetisch abgefragten Wert.

 

Frage 2. Welche Maßnahmen wurden im Bereich des Rhein-Kreis Neuss bisher unternommen, um die Quecksilberemissionen aus den Kraftwerken zu reduzieren und welche weiteren Maßnahmen sind jeweils geplant?

 

AW zu Frage 2:

Die mit Kohle befeuerten Kraftwerke sind mit hochwirksamen Elektrofiltern und Rauchgas-Entschwefelungsanlagen ausgestattet, die den Quecksilbergehalt der Rauchgase um bis zu 90 Prozent reduzieren, so dass die gültigen Grenzwerte (Tages- und Halbstundenmittelwerte) zuverlässig unterschritten werden. Die Bez.-Reg. wird dafür sorgen, dass der ab 2019 geltende niedrigere Grenzwert für das Jahresmittel, in die Betriebsgenehmigungen der Kraftwerke aufgenommen und damit verbindlich wird. Im Übrigen halten die Kraftwerke diesen Jahresgrenzwert schon heute ein.

 

Frage 3. Sind zusätzliche Auflagen zur Minimierung der Hg-Emission in den oben genannten Kohlekraftwerke in Vorbereitung beziehungsweise geplant?

Wenn ja, wann sollen die Auflagen in Kraft treten und mit welchem Inhalt?

 

AW zu Frage 3:

Die Bez.-Reg. hat die gesetzlichen festgeschriebenen Vorgaben über entsprechende Auflagen in den Genehmigungsbescheiden umgesetzt. Wegen der zum 1. Jan. 2016 auslaufenden Übergangsfristen der geltenden 13. BImSchV, Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen, hat die Bez.-Reg. zuletzt in diesem Jahr die Auflagen in den Genehmigungen der bestehenden Kohlekraftwerke überprüft und an die neuen Grenzwerte angepasst. Zudem müssen die bestehenden Großkraftwerke ab 1. Jan. 2019 den Grenzwert für Quecksilber in Höhe von 10 µg/Nm³ im Jahresmittel einhalten.

Die Kraftwerksbetreiber nehmen das Thema Quecksilber-Minderung ernst. Auf Branchenebene hat der Verband VGB PowerTech e.V. Untersuchungen zu Möglichkeiten, weitere Quecksilber-Minderungen zu erzielen, in Auftrag gegeben. Auch RWE selbst stellt Untersuchungen an. Es muss geklärt werden, welche verfahrenstechnischen Anpassungen technisch möglich, ökologisch sinnvoll und notwendig sind und dabei Risiken und Nebenwirkungen auf Umwelt und Gesundheit verhindern.

Die Entscheidung über derartige Maßnahmen hängt vom Ausgang der noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse ab. Deutschland ist in Sachen Grenzwerte für Quecksilberemissionen einer der Vorreiter in Europa. Angesichts der in Deutschland vorzufindenden niedrigen Immissionskonzentrationen besteht für Verschärfungen der Emissionsgrenzwerte ebenso wenig Anlass wie für ein hastiges Nachrüsten der Kraftwerke mit einer Technik, deren Risiken und Nebenwirkungen für Umwelt und Gesundheit noch nicht hinreichend bekannt sind.

In diesem Zusammenhang befassen sich die Fachleute vom Verband VGB PowerTech e.V. und der Kraftwerksbetreiber auch mit der Bromierung von Rauchgasen. Eine einfache Übernahme der in amerikanischen Kraftwerken verwendeten Verfahren zur Abscheidung von Quecksilber durch Bromierung – wie im oberen Teil des Anschreiben ausgeführt - ist wegen der unterschiedlichen Konfigurationen der installierten Rauchgasreinigungsanlagen in den Kraftwerken nicht möglich. Um weiter abgesenkte Grenzwerte einhalten zu können, müssten weitere Verfahrensstufen in die bestehende Rauchgasreinigung integriert werden, die darauf abzielen, Quecksilber erst aus dem Rauchgas und dann aus dem REA-Abwasser zu entfernen. Dabei muss sichergestellt werden, dass nicht in unzulässigem Maße Brom über das Abwasser und die Abluft emittiert wird. Die Bromierung kann die Bildung organischer Bromverbindungen und von Bromaten forcieren, die als umwelt- und gesundheitsproblematisch gelten. Die Bildungsmechanismen sind komplex und müssen wissenschaftlich exakt nachvollzogen werden. Die oben erwähnten Untersuchungen werden diese Fragen und auch die genehmigungsrechtlichen Fragen klären. Dabei ist im Interesse von Sicherheit und  Umweltschutz Sorgfalt geboten. Im Moment kann die Bromierung noch nicht als „beste verfügbare Technik“ bezeichnet werden.

 

Frage 4. Welchen Anteil an den Gesamt-Quecksilberemissionen im Rhein-Kreis Neuss hat der Energiesektor und welche weiteren Branchen emittieren Quecksilber in welchem Umfang im Rhein-Kreis Neuss?

 

AW zu Frage 4:

Daten zu anderen Emittenten liegen RWE nicht vor.

 

Frage 5. In welchen Städten/ Gebieten im Rhein-Kreis Neuss gibt es besonders hohe Hg-Konzentrationen?

 

AW zu Frage 5:

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat bei Messungen, auch in der Umgebung von Kohlekraftwerken, keine Auffälligkeiten festgestellt. Die in der Außenluft gemessenen Konzentrationen bewegten sich laut BMUB zwischen 1 und 2 Nanogramm (= milliardstel Gramm) pro Normkubikmeter Luft. Sie liegen damit deutlich unter dem Beurteilungswert für die Außenluft von 50 ng/Nm³.

 

Frage 6. Sind in den Kraftwerken Grenzwerte beziehungsweise Umweltqualitätsnormen überschritten worden?

Wenn ja, welche und was waren jeweils die Höchstwerte?

 

AW zu Frage 6:

Alle RWE Kraftwerke haben den Grenzwert für das Tagesmittel jederzeit eingehalten. Es gab keine Überschreitungen.

 

 

Ergänzend sind als Anlagen beigefügt:

 

„Argumentationspapier Quecksilbergrenzwerte und Kohlekraftwerke“ sowie Informationsblatt zur Quecksilberthematik des Bundesverbandes Braunkohle (DEBRIV).