Sachverhalt:
Mit Datum 01.12.2015 hat die Kreistagsfraktion Die Linke die als Anlage beigefügte Anfrage zum Thema Quecksilberausstoß von Kohlekraftwerken gestellt.
Die Verwaltung hat die Anfrage an den Betreiber der Braunkohlekraftwerke im Rhein-Kreis Neuss, RWE Power, mit der Bitte weitergeleitet, zu dem in der Anfrage aufgeführten Fragenkatalog Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des Unternehmens ist nachfolgend aufgeführt:
Frage 1. Mit dem Betrieb
der Kraftwerke ist ein erheblicher Ausstoß von Quecksilber (Hg) verbunden. Wie
hoch wären die Quecksilberemissionen der einzelnen Kraftwerke pro Jahr in
Kilogramm, wenn alle Kraftwerke bei Volllast in Betrieb sind?
Bitte mit Auflistung der jeweiligen Kraftwerke
AW zu Frage 1: Die Daten zu den tatsächlichen Hg-Emissionen der
Braunkohlekraftwerke liegen öffentlich vor. Eine Übersicht über die
Hg-Emissionen jeder Anlage veröffentlich das Umweltbundesamt im Internet unter www.thru.de für jedermann abrufbar. Da unsere
Kraftwerke überwiegend in Grundlast eingesetzt werden, liegen deren
Hg-Emissionen nahe an dem hypothetisch abgefragten Wert.
Frage 2. Welche Maßnahmen wurden im Bereich des
Rhein-Kreis Neuss bisher unternommen, um die Quecksilberemissionen aus den
Kraftwerken zu reduzieren und welche weiteren Maßnahmen sind jeweils geplant?
AW zu Frage 2:
Die mit Kohle befeuerten Kraftwerke sind mit hochwirksamen
Elektrofiltern und Rauchgas-Entschwefelungsanlagen ausgestattet, die den
Quecksilbergehalt der Rauchgase um bis zu 90 Prozent reduzieren, so dass die
gültigen Grenzwerte (Tages- und Halbstundenmittelwerte) zuverlässig
unterschritten werden. Die Bez.-Reg. wird dafür sorgen, dass der ab 2019 geltende
niedrigere Grenzwert für das Jahresmittel, in die Betriebsgenehmigungen der
Kraftwerke aufgenommen und damit verbindlich wird. Im Übrigen halten die
Kraftwerke diesen Jahresgrenzwert schon heute ein.
Frage 3. Sind zusätzliche Auflagen zur Minimierung der
Hg-Emission in den oben genannten Kohlekraftwerke in Vorbereitung
beziehungsweise geplant?
Wenn ja, wann sollen die Auflagen in Kraft treten und mit welchem
Inhalt?
AW zu Frage 3:
Die Bez.-Reg. hat die gesetzlichen festgeschriebenen Vorgaben über entsprechende
Auflagen in den Genehmigungsbescheiden umgesetzt. Wegen der zum 1. Jan. 2016
auslaufenden Übergangsfristen der geltenden 13. BImSchV, Verordnung über
Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen, hat die Bez.-Reg.
zuletzt in diesem Jahr die Auflagen in den Genehmigungen der bestehenden
Kohlekraftwerke überprüft und an die neuen Grenzwerte angepasst. Zudem müssen
die bestehenden Großkraftwerke ab 1. Jan. 2019 den Grenzwert für Quecksilber in
Höhe von 10 µg/Nm³ im Jahresmittel einhalten.
Die Kraftwerksbetreiber nehmen das Thema Quecksilber-Minderung ernst.
Auf Branchenebene hat der Verband VGB PowerTech e.V. Untersuchungen zu
Möglichkeiten, weitere Quecksilber-Minderungen zu erzielen, in Auftrag gegeben.
Auch RWE selbst stellt Untersuchungen an. Es muss geklärt werden, welche
verfahrenstechnischen Anpassungen technisch möglich, ökologisch sinnvoll und
notwendig sind und dabei Risiken und Nebenwirkungen auf Umwelt und
Gesundheit verhindern.
Die Entscheidung über derartige Maßnahmen hängt vom Ausgang der noch
ausstehenden Untersuchungsergebnisse ab. Deutschland ist in Sachen Grenzwerte
für Quecksilberemissionen einer der Vorreiter in Europa. Angesichts der in
Deutschland vorzufindenden niedrigen Immissionskonzentrationen besteht für Verschärfungen
der Emissionsgrenzwerte ebenso wenig Anlass wie für ein hastiges Nachrüsten der
Kraftwerke mit einer Technik, deren Risiken und Nebenwirkungen für Umwelt und
Gesundheit noch nicht hinreichend bekannt sind.
In diesem Zusammenhang befassen sich die Fachleute vom Verband VGB
PowerTech e.V. und der Kraftwerksbetreiber auch mit der Bromierung von
Rauchgasen. Eine einfache Übernahme der in amerikanischen Kraftwerken
verwendeten Verfahren zur Abscheidung von Quecksilber durch Bromierung – wie im
oberen Teil des Anschreiben ausgeführt - ist wegen der unterschiedlichen
Konfigurationen der installierten Rauchgasreinigungsanlagen in den Kraftwerken
nicht möglich. Um weiter abgesenkte Grenzwerte einhalten zu können, müssten
weitere Verfahrensstufen in die bestehende Rauchgasreinigung integriert werden,
die darauf abzielen, Quecksilber erst aus dem Rauchgas und dann aus dem
REA-Abwasser zu entfernen. Dabei muss sichergestellt werden, dass nicht in
unzulässigem Maße Brom über das Abwasser und die Abluft emittiert wird. Die
Bromierung kann die Bildung organischer Bromverbindungen und von Bromaten
forcieren, die als umwelt- und gesundheitsproblematisch gelten. Die
Bildungsmechanismen sind komplex und müssen wissenschaftlich exakt
nachvollzogen werden. Die oben erwähnten Untersuchungen werden diese Fragen und
auch die genehmigungsrechtlichen Fragen klären. Dabei ist im Interesse von
Sicherheit und Umweltschutz Sorgfalt geboten. Im Moment kann die
Bromierung noch nicht als „beste verfügbare Technik“ bezeichnet werden.
Frage 4. Welchen Anteil an den
Gesamt-Quecksilberemissionen im Rhein-Kreis Neuss hat der Energiesektor und
welche weiteren Branchen emittieren Quecksilber in welchem Umfang im
Rhein-Kreis Neuss?
AW zu Frage 4:
Daten zu anderen Emittenten liegen RWE nicht vor.
Frage 5. In welchen Städten/ Gebieten im Rhein-Kreis Neuss
gibt es besonders hohe Hg-Konzentrationen?
AW zu Frage 5:
Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat bei Messungen, auch in der
Umgebung von Kohlekraftwerken, keine Auffälligkeiten festgestellt. Die in der
Außenluft gemessenen Konzentrationen bewegten sich laut BMUB zwischen 1 und 2
Nanogramm (= milliardstel Gramm) pro Normkubikmeter Luft. Sie liegen damit
deutlich unter dem Beurteilungswert für die Außenluft von 50 ng/Nm³.
Frage 6. Sind in den Kraftwerken Grenzwerte
beziehungsweise Umweltqualitätsnormen überschritten worden?
Wenn ja, welche und was waren jeweils die Höchstwerte?
AW zu Frage 6:
Alle RWE Kraftwerke haben den Grenzwert für das Tagesmittel jederzeit
eingehalten. Es gab keine Überschreitungen.
Ergänzend sind als Anlagen beigefügt:
„Argumentationspapier Quecksilbergrenzwerte und Kohlekraftwerke“ sowie Informationsblatt zur Quecksilberthematik des Bundesverbandes Braunkohle (DEBRIV).