Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis
Sachverhalt:
Alljährlich informiert das
Gesundheitsamt im Sozial-und Gesundheitsausschuss über die im Kreisgebiet
aufgetretenen meldepflichtigen Infektionskrankheiten.
Im Berichtsjahr 2015 unterschied sich
die entsprechende epidemiologische Gesamtsituation nicht grundlegend vom
Infektionsgeschehen in den Vorjahren. Im Vortrag des Gesundheitsamtes wird aber
auf zwei Besonderheiten hingewiesen:
·
Auch wenn es zu keiner drastischen
Häufung von eingeschleppten Infektionskrankheiten durch die dem Rhein-Kreis
Neuss zugewiesenen Flüchtlinge kam, wurden bei den Erstuntersuchungen und auch
in den ersten Wochen nach Ankunft der Asylbewerber bei diesen doch etliche
übertragbare Erkrankungen wie Grippe, Windpocken, Norovirus-Infektion und
Krätze festgestellt.
Auffällig war der durch die vorgeschriebene Ausschlussdiagnostik bedingte und
erst in den letzten Monaten des abgelaufenen Jahres zu Tage getretene Anstieg
der Lungentuberkulosen. So verzeichnete das Gesundheitsamt in 2015 nahezu eine
Verdoppelung der Fallzahlen. Es waren aufwändige Recherchen,
Umgebungsuntersuchungen und Quarantänemaßnahmen erforderlich. Glücklicherweise
blieb der Rhein-Kreis Neuss jedoch von der besonders gefährlichen Variante
einer multiresistenten Lungentuberkulose bislang verschont. Letztere zöge eine
medikamentöse Behandlung nach sich, die Kosten in fünfstelliger Höhe
verursachen würde.
·
In althergebrachter Weise werden einem
Gesundheitsamt im Rahmen des bundesrepublikanischen Meldewesens übertragbare
Erkrankungen von den diagnostizierenden Ärzten und auch Laboratorien gemeldet.
Seit vielen Jahren wird dieses System im Hinblick auf seine Effektivität
kritisch diskutiert. In der Regel bilden nämlich die offiziell gemeldeten Fälle
aus unterschiedlichen Gründen häufig nur die Spitze des Eisbergs ab. Die Validität
der dokumentierten Fallzahlen bleibt daher umstritten.
Neuere Entwicklungen sehen nunmehr ein völlig neues Erfassungssystem vor: statt
wie bisher die Professionals im Gesundheitswesen mit den derzeitigen
Meldemodalitäten weiter zu belasten, versucht man heutzutage in “Open
Data-Manier" Angaben aus der Bevölkerung direkt zu nutzen. Klassisches
Beispiel ist die Auswertung von Suchbegriffen im Internet. Eine Grippeepidemie
lässt sich beispielsweise durch Auswertung der von der Bevölkerung eingegebenen
Beschwerden, die mit einer Influenza kompatibel sind, unter bestimmten
Voraussetzungen zeitnah und regional verlässlich voraussagen. In Analogie
hierzu existieren inzwischen weitere Verfahren, die Dr. Dörr im Ausschuss kurz
vorstellen wird.