Betreff
Infektionsbericht 2015
Vorlage
53/1065/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis


Sachverhalt:

Alljährlich informiert das Gesundheitsamt im Sozial-und Gesundheitsausschuss über die im Kreisgebiet aufgetretenen meldepflichtigen Infektionskrankheiten.

 

Im Berichtsjahr 2015 unterschied sich die entsprechende epidemiologische Gesamtsituation nicht grundlegend vom Infektionsgeschehen in den Vorjahren. Im Vortrag des Gesundheitsamtes wird aber auf zwei Besonderheiten hingewiesen:

 

·         Auch wenn es zu keiner drastischen Häufung von eingeschleppten Infektionskrankheiten durch die dem Rhein-Kreis Neuss zugewiesenen Flüchtlinge kam, wurden bei den Erstuntersuchungen und auch in den ersten Wochen nach Ankunft der Asylbewerber bei diesen doch etliche übertragbare Erkrankungen wie Grippe, Windpocken, Norovirus-Infektion und Krätze festgestellt.
Auffällig war der durch die vorgeschriebene Ausschlussdiagnostik bedingte und erst in den letzten Monaten des abgelaufenen Jahres zu Tage getretene Anstieg der Lungentuberkulosen. So verzeichnete das Gesundheitsamt in 2015 nahezu eine Verdoppelung der Fallzahlen. Es waren aufwändige Recherchen, Umgebungsuntersuchungen und Quarantänemaßnahmen erforderlich. Glücklicherweise blieb der Rhein-Kreis Neuss jedoch von der besonders gefährlichen Variante einer multiresistenten Lungentuberkulose bislang verschont. Letztere zöge eine medikamentöse Behandlung nach sich, die Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen würde.

 

·         In althergebrachter Weise werden einem Gesundheitsamt im Rahmen des bundesrepublikanischen Meldewesens übertragbare Erkrankungen von den diagnostizierenden Ärzten und auch Laboratorien gemeldet. Seit vielen Jahren wird dieses System im Hinblick auf seine Effektivität kritisch diskutiert. In der Regel bilden nämlich die offiziell gemeldeten Fälle aus unterschiedlichen Gründen häufig nur die Spitze des Eisbergs ab. Die Validität der dokumentierten Fallzahlen bleibt daher umstritten.
Neuere Entwicklungen sehen nunmehr ein völlig neues Erfassungssystem vor: statt wie bisher die Professionals im Gesundheitswesen mit den derzeitigen Meldemodalitäten weiter zu belasten, versucht man heutzutage in “Open Data-Manier" Angaben aus der Bevölkerung direkt zu nutzen. Klassisches Beispiel ist die Auswertung von Suchbegriffen im Internet. Eine Grippeepidemie lässt sich beispielsweise durch Auswertung der von der Bevölkerung eingegebenen Beschwerden, die mit einer Influenza kompatibel sind, unter bestimmten Voraussetzungen zeitnah und regional verlässlich voraussagen. In Analogie hierzu existieren inzwischen weitere Verfahren, die Dr. Dörr im Ausschuss kurz vorstellen wird.