Betreff
Flüchtlinge
Vorlage
50/1095/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

1. Integration Points

Mit der Zielsetzung und unter der Überschrift

„Konzentration von Kompetenzen für eine schnelle, umfassende und zielorientierte Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive bei der Integration in Arbeit und Ausbildung“

haben sich die Agentur für Arbeit Mönchengladbach, die Jobcenter Mönchengladbach und Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Mönchengladbach und der Rhein-Kreis Neuss in einer Gemeinsamen Erklärung vom 15.12.2015 zur flächendeckenden Einrichtung von „Integration Points“ erklärt.

Zwischenzeitlich haben am 12.01.2016 in Neuss und am 13.01.2016 in Grevenbroich die Integration Points für den Rhein-Kreis Neuss ihre Arbeit aufgenommen.

Die Gemeinsame Erklärung ist zur Information als Anlage beigefügt.

Konkret wird in den Integration points der Aufenthaltsstatus und der Arbeitsmarktzugang der Flüchtlinge geprüft. Es erfolgt eine Bedarfsanalyse der Sprachkenntnis und eine Vermittlung in einen passenden Sprach- und Integrationskurs. Möglichst parallel hierzu werden Maßnahmen angeboten, die der Berufsfelderprobung und der Kompetenzanalyse dienen. Die Maßnahmen sollen in Ausbildung und Arbeit münden und sind zielgerichtet auf den branchenspezifischen Fachkräftebedarf.

Die Maßnahmen der Integration points bauen aktuell auf die bereits im November/Dezember 2015 gestarteten Deutschkurse (gefördert durch die Agentur für Arbeit nach § 421 SGB III) auf. Beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss stehen hierfür in 2016 rd. 1,377 Mio. € bereit. Das Prinzip „Fordern und Fördern“ wird beachtet und dafür insbesondere auch ein Angebot an gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt.

 

2. Sachstand Flüchtlinge

Im Kreisausschuss am 13.01.2016 wurde zum Sachstand Flüchtlinge der nachstehende aktuelle Bericht erteilt, der dem Sozial- und Gesundheitsausschuss ebenfalls zur Kenntnis gegeben wird:

Tischvorlage Kreisausschuss 13. Januar 2016

 

Sachstand Flüchtlingshilfe

 

Flüchtlingszahl:

 

Die Anzahl der Flüchtlinge im Rhein-Kreis Neuss außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen liegt zum 01.01.2016 bei knapp 4.500 Personen: Hinzu kommen 3.547 Plätze für die Erstaufnahme von Flüchtlingen in kommunal für das Land betriebenen Notunterkünften sowie der ZUE des Landes im ehemaligen Alexius-Krankenhaus Neuss. Somit leben aktuell 8.000 Flüchtlingen im Rhein-Kreis Neuss.

 

Die den Städten und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss zugewiesenen Flüchtlinge teilen sich dabei wie folgt auf:

 

 

 

Notunterkünfte:

 

Bislang haben etwa 4.000 Flüchtlinge die durch den Rhein-Kreis Neuss für das Land Nordrhein-Westfalen betriebene Notunterkunft in den Turnhallen des BBZ Grevenbroich durchlaufen.

 

Ende Januar wird die Bezirksregierung Düsseldorf eine weitere, durch die Stadt Kaarst betriebene, Notunterkunft mit 250 Plätzen an der Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße in Kaarst in Betrieb nehmen. Diese soll bis zum 30. Juni 2016 als Notunterkunft betrieben und hiernach als Unterkunft für die der Stadt Kaarst zugewiesenen Flüchtlinge genutzt werden.

Am Samstagabend, 09. Januar wurden die Lagerhalle sowie nebenstehende Gebäude mit fremdenfeindlichen Äußerungen besprüht. Diese wurden noch am selben Wochenende entfernt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hat den Staatsschutz eingeschaltet. Zur Vermeidung weiterer Taten wird die Halle bereits ab sofort durch einen Sicherheitsdienst bewacht.

 

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Plätzen in Notunterkünften sowie der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes NRW in Neuss werden somit ab Ende Januar insgesamt 3.797 Plätze zur Erstaufnahme von Flüchtlingen vorgehalten.

 

Ort

Straße

Bezeichnung

Kapazität

Dormagen

Beethovenstraße

Turnhalle Realschule

150

Dormagen

Am Wäldchen 2

Ehem. Covestro-Wohnheim

200

Grevenbroich

Am Sodbach

BBZ Am Sodbach

300

Grevenbroich

Lilienthalstr. 1

Alte Feuerwache

150

Jüchen

Odenkirchener Str. 67

Ehemaliger Netto-Markt

150

Kaarst

Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 7

Leerstehende Lagerhalle (ab Ende Januar 2016)

250

Meerbusch

Niederdonker Str. 32-36

Turnhalle Matare-Gymnasium

199

Meerbusch

Mönkesweg 58

Turnhalle Meerbusch-Gymnasium Strümp

398

Neuss

Alexianerplatz 1

ZUE des Landes ehem. Alexius-Kliniken

2.000

 

Das Land NRW plant aktuell, die kommunal betriebenen Notunterkünfte zu schließen, durch eigene Unterkünfte zu ersetzen und die Landesaufgabe der Erstaufnahme von Flüchtlingen wieder selber zu übernehmen. Hierzu läuft momentan ein Abstimmungsverfahren mit den Kreisen und Kommunen, wann welche Unterkunft geschlossen wird. Der Rhein-Kreis Neuss befindet sich hier in Gesprächen mit den kreisangehörigen Kommunen, die eine Notunterkunft betreiben, um eine abgestimmte Rückgabe zu gewährleisten, die insbesondere die Vorgehensweise der zentralen Erstaufnahme und medizinischen Untersuchung nicht beeinträchtigt.

 

 

Kostenerstattung nach dem FlüAG NRW

 

Am 16.12.2015 wurde eine Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit den Landtagsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich der Kostenbeteiligung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) erreicht. Davon trägt der Bund in den ersten 5 Monaten (Dauer des BAMF-Verfahren) monatlich 670 € (= 80,4 % der Beteiligung des Landes).

 

Dabei haben sich beide Seiten darauf verständigt, dass 2016 als Übergangsjahr ausgestaltet werden soll. Die Pauschale soll für 2016 auf 10.000 Euro pro Flüchtling angehoben werden. Die Kostenbeteiligung erfolgt dabei nicht anhand der tatsächlich in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde wohnenden Flüchtlinge, sondern wie folgt:

 

Das Land prognostiziert(e), dass zum 01. Januar 2016 den Kommunen insgesamt 181.134 Flüchtlinge zugewiesen sind. Hinzu gerechnet werden die die nach § 60a Aufenthaltsgesetz Geduldeten. Hier wird aber auf den Stand 31.12.2014 zurückgegriffen. Dies waren 13.620 Personen, also insgesamt 194.754. Die Zahl wird mit 10.000 € / Person multipliziert. Die Städte und Gemeinden erhalten also insgesamt 1.947.540.000 € von Bund und Land. Diese werden nach einem Schlüssel, der sich zu 90 % aus der Einwohnerzahl und zu 10 % aus der Fläche der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zusammensetzt, auf die Städte und Gemeinden verteilt. Dieser Verteilschlüssel war und ist so lange gerecht, als auch die Flüchtlinge den Kommunen nach diesem Schlüssel zugewiesen werden. Dies ist indes zumindest im 4. Quartal des Jahres 2015 nicht der Fall gewesen (s. dazu unten).

 

Darüber hinaus wird dem Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände Rechnung getragen, dass es bei einem Anstieg der Flüchtlingszahlen im Lauf des Jahres 2016 spätestens im 4. Quartal 2016 Nachsteuerungsgespräche geben.

 

Für 2017 haben sich die Beteiligten verständigt, das System der Verteilung der FlüAG-Mittel neu aufzustellen: Dabei soll das bisherige System von einer jährlichen Pauschale auf eine monatliche Pauschale umgestellt werden. Die Verteilung der Gesamtsumme soll personen- und monatsscharf ab der Zuweisung der Flüchtlinge in die Kommunen erfolgen. Hierfür ist jedoch eine neue, genauere Statistik zu implementieren. Eine jährliche Dynamisierung in Höhe von 4% soll erfolgen.

 

Zudem soll es in dem Zeitraum vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017 eine genaue Ist-Kostenerhebung für die Flüchtlingsunterbringung geben. Im Lichte der Ergebnisse dieser Erhebung soll dann über monats- und personenscharfe Pauschalen für das Jahr 2018 verhandelt werden.

 

 

Verteilerstatistik in der Flüchtlingszuweisung

 

In der letzten Sitzung des Kreistages und Kreisausschusses wurde über die landesweit ungleiche und nicht der Aufnahmeverpflichtung des FlüAG NRW entsprechende Zuweisung von Flüchtlingen in die Kommunen durch das Land Nordrhein-Westfalen berichtet. Die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss haben ihre Aufnahmeverpflichtung aktuell alle übererfüllt, während in anderen Teilen des Landes deutlich weniger Flüchtlinge zugewiesen wurden, als dies den Regelungen des FlüAG NRW entspricht.

 

Aufgrund der Statistiken hat Kreisdirektor Dirk Brügge Anfang Dezember die für die Zuweisung zuständige Regierungspräsidentin Diana Ewert (Bezirksregierung Arnsberg) mit der Bitte um Klärung angeschrieben.

 

Der Regierungsvizepräsident Volker Milk hat zwischenzeitlich hierauf mit einem Schreiben, welches über die Bezirksregierung Düsseldorf an den Rhein-Kreis Neuss weitergeleitet wurde, geantwortet, in dem das rechtswidrige Vorgehen eingeräumt und ein Angleich der Zuweisungsquoten angekündigt.

 

Da die Verteilung der Bundes- und Landesmittel jedoch nicht angepasst wurde, ist den Städten und Gemeinden die contra legem mehr Flüchtlinge aufnehmen mussten auch ein finanzieller Schaden entstanden.

 

 

Seiteneinsteigerklassen in den weiterführenden Schulen im Rhein-Kreis Neuss  

 

Schuljahr 2015/2016                                                                                                                       Stand: 21.01.2016

 

 

Stadt

Schule

Seiteneinsteigerklasse/n

Schülerzahl (Erstförderung/ Anschlussförderung)

Dormagen

Realschule am Sportpark (Klassen 8-10)

1

Die zweite Klasse ist noch nicht eingerichtet, da die Lehrerstelle leer gelaufen ist.

18/8

 

Realschule Hackenbroich

1

31

(einige Schüler der Jahrgangsstufen 8-10 sind zurzeit hier eingeschult, sie werden zur Realschule am Sportpark wechseln, sobald da die zweite Klasse besetzt wird)

Grevenbroich

Erasmus-Gymnasium

1

18

 

Städt.Diedrich-Uhlhorn Realschule

1

20

 

Städt. Realschule Grevenbroich

1

20

 

Käthe-Kollwitz-Gesamtschule

1

20

 

BBZ

2 (eine weitere Gruppe ab dem 01.02.2016)

38

 

 

 

 

Neuss

GTHS Geschwister-Scholl

(nur noch 9-10 Klassen)

1

20

 

Christian-Wierstraet Realschule

(nur noch 8, 9-10 Klassen)

1

20

 

Sekundarschule Gnadentaler Allee

 

1

(Raummangel wegen des Umbaus)

27

 

Janusz-Korczak-Gesamtschule

1

19

 

Quirinus-Gymnasium

2 (Erstförderung +

Anschlussförderung)

17/  ca. 45

 

Alexander-von-Humboldt-Gymnasium

1

20

 

Neuss, Hammfeld (BBZ)

2

38

Meerbusch

Städt. Meerbusch-Gymnasium

1

16

 

Städt. Realschule Osterath

1

20

 

 

 

 

Kaarst

Städt. Realschule

1

20

 

 

 

 

Korschenbroich

Städt. Realschule Korschenbroich

2

26

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand der Wartelisten für die weiterführenden Schulen im RKN

 

Mit Stand 21.01.2016 sieht die Warteliste für die weiterführenden Schulen folgendermaßen aus:

 

BBZ Grevenbroich und BBZ Neuss:

 

Hier besteht im Moment keine Warteliste, durch die erfolgte weitere Einrichtung neuer IFK-Klassen können zurzeit alle für das BBZ in Frage kommenden Jugendlichen vom KI vermittelt werden.

 

Warteliste für die übrigen weiterführenden Schulen:

 

53 Kinder

(davon 6 aus Grevenbroich, 20 aus Neuss, 11 aus Dormagen, 4 aus Rommerskirchen und 12 aus Kaarst)

 

Die auf der Warteliste stehenden 11 Kinder aus Dormagen können ab dem 01.02.2016 untergebracht werden, da ab diesem Zeitpunkt eine weitere Seiteneinsteigerklasse an der Realschule am Sportpark eingerichtet wird.

 

Für die anderen Kommunen wird fortlaufend intensiv an einer zeitnahen Lösung zur Einrichtung neuer SE-Klassen gearbeitet.

 

Auf der Warteliste stehen die Kinder/Jugendlichen, die nach der Seiteneinsteigerberatung vom KI noch nicht direkt an Schulen vermittelt werden konnten. Sie wird laufend durch die Schulrätin (Zuständigkeit: Untere Schulaufsichtsbehörde) abgearbeitet, indem diese die Kinder einer Schule mit Seiteneinsteigerklasse zuweist. Zuweisen darf nur die Untere Schulaufsicht.

 

 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zurzeit begleitet die Jugendhilfe im Jugendamt des Rhein-Kreis Neuss 27 Fälle, davon

11 sogenannte Altfälle (Beginn bis einschl. 31.10.15) sowie 16 Inobhutnahmen seit Änderung des SGB VIII zum 01.11.15.

 

Es sind 10 Amtsvormundschaften beim Rhein-Kreis Neuss eingerichtet, in 17 Fällen sollen die Vormundschaften von einem Vormundschaftsverein übernommen werden bzw. ist er bereits bestellt.

 

Zuweisungen seitens der Zuweisungsstelle beim LVR erfolgten bereits und sind weiterhin jederzeit möglich bis zur Erfüllung der Quote (aktuell: 48 Fälle); Erhöhungen sind weiterhin zu erwarten. Die Zuweisungen des LVR erfolgen mittlerweile ohne vorherige Absprachen und sind somit jeden Tag möglich.

 

Alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes – auch MA anderer JÄ und freier Träger –sind sehr engagiert, kooperativ, ideenreich, offen und arbeiten an pragmatischen, schnellen und dennoch guten Lösungen. Dabei ist die Bearbeitung der Fälle in allen Bereichen des Jugendamtes sehr umfangreich und dementsprechend zeitintensiv. Außerdem ist die Zusammenarbeit mit den ausländischen jungen Menschen geprägt durch kulturelle Unterschiede zwischen ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, durch individuelle und unklare Fluchtgeschichten u. ä., was die Arbeit zusätzlich erschwert. 

 

Zurzeit agiert das Jugendamt teilweise mit vorübergehenden Notmaßnahmen, die mit erheblichem Aufwand betrieben werden müssen (Nikolauskloster) und die nur von kurzer Dauer sind. Es ist schwierig, sowohl für (vorläufige) Inobhutnahmen, als auch für Anschlussmaßnahmen der Jugendhilfe genügend Plätze zu finden, da alle freien Träger mehr als ausgelastet sind. Neue Maßnahmen umzusetzen dauert (zu) lang, und es wird immer schwieriger, hierfür geeignetes Personal zu finden, vor allem in kürzester Zeit.  

Die Unterstützung durch den LVR könnte dabei besser sein – es werden nach wie vor Standards verlangt, die schnelle und trotzdem sinnvolle Lösungen verhindern und der Gesamtsituation nicht angemessen sind.

 

Bzgl. der Vormundschaften sind schon jetzt die – gesetzlich vorgeschriebenen – Fallzahlen für die Jugendamtsmitarbeiter zu hoch, was durch verschiedene Maßnahmen aufgefangen wird (neue Arbeitsaufteilung, zeitlich begrenzte Stundenerhöhungen, Produktgruppenleiter übernehmen Fälle). Der Abschluss einer Vereinbarung mit einem Vormundschaftsverein war notwendig. Auch diese Kapazitäten sind jedoch begrenzt, und es wird ggf. im Umfang nachgebessert werden müssen, wenn die Zahlen weiter derart steigen. Zusätzlich sind regelmäßige Treffen für Absprachen / Erfahrungsaustausch u. ä. mit dem Verein notwendig, die wiederum mehr Zeit erfordern.

 

Die Bestellung von Verwandten zum Vormund ist im Einzelfall eingehend zu prüfen und wird individuell nur möglich sein, wenn insbesondere genügend Sprachkenntnisse vorhanden sind usw. Dies ist jedoch eher selten der Fall.

 

Die Jugendämter im RKN haben sich gemeinsam mit den örtlichen freien Trägern besprochen, um schnelle und pragmatische Lösungen für die Unterbringung und ambulante Begleitung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen zu finden. So hat auch das Kreisjugendamt Neuss Vereinbarungen mit freien Trägern, Gastfamilien und einer kirchlichen Einrichtung erarbeitet, um Minderjährige unterzubringen.     

 

Kostenerstattungsansprüche wurden bereits angemeldet und sind auf Grund einer Änderung in der Ausübung des Kostenerstattungsrechts im SGB VIII in allen Altfällen neu zu prüfen und zu berechnen und das Antragsverfahren ist erneut durchzuführen. Die Erstattung der Kosten dauert zurzeit noch lange.