Betreff
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 11.01.2016 "Obdachlosigkeit im Rhein-Kreis Neuss"
Vorlage
50/1102/XVI/2016
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Unfreiwillige Obdachlosigkeit wird als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen. Die Vermeidung dieser Obdachlosigkeit stellt daher eine Aufgabe nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) dar. Zuständig sind hierfür die Städte und Gemeinden als kommunale Ordnungsbehörden.

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden wurden daher um Stellungnahme zu den Fragen  aufgefordert. In der Sitzung wird über das Ergebnis berichtet.