Betreff
Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans
Vorlage
32/1105/XVI/2016
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Vorgaben des vom Kreistag am 25.03.2015 beschlossenen rettungsdienstlichen Bedarfsplans werden sukzessive umgesetzt.

 

Bezüglich der geplanten Rettungswache Kaarst hat der Rat der Stadt Kaarst beschlossen, diese auf dem Gelände der Feuerwache Kaarst zu errichten. Die Refinanzierung soll über einen langfristigen Mietvertrag mit der Stadt Neuss erfolgen. Hinsichtlich der erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen befinden sich beide Kommunen in der Feinabstimmung.

 

Die Verbände der Krankenkassen haben das gesetzlich erforderliche Einvernehmen zur Errichtung einer Rettungswache in Rommerskirchen bisher nicht erteilt, da sie der Auffassung sind, dass das Einsatzaufkommen und der Hilfsfristerreichungsgrad gegen die von Seiten des Kreises geplante Maßnahme sprechen.

 

Zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen wurde in Gesprächen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Kreisverwaltung eine Einigung dahingehend erzielt, dass ein neutraler Gutachter die Notwendigkeit der Errichtung einer Rettungswache in Rommerskirchen beurteilt. Das Votum des Gutachters soll für beide Seiten verbindlich sein. In einem ersten Zwischenbericht kommt der Gutachter – basierend auf den Einsatzdaten der Jahre 2013 und 2014 sowie des ersten Halbjahres 2015 - zu dem Schluss, dass die Tendenz für die Errichtung einer Rettungswache in Rommerskirchen spreche, die gegenwärtigen Einsatzdaten die geplante Maßnahme derzeit nicht zulassen. In einer Evaluierung im Frühjahr 2016 soll eine abschließende Stellungnahme erfolgen. Der Bürgermeister Rommerskirchen ist in das Verfahren eingebunden.