Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den veröffentlichten Finanzrahmen
der Jugendhilfe für die Jahre 2016 / 2017 zur Kenntnis.
Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt den vorgelegten
Haushaltsentwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss.
Sachverhalt:
Für die Jahre 2016 / 2017 wurde seitens des Rhein-Kreises Neuss erneut
ein Doppelhaushalt aufgestellt.
Die Verwaltung trägt in der Sitzung vor.
Für das Haushaltsjahr 2015 wird darauf hingewiesen, dass überplanmäßige Mittel für die
Jugend- und Familienhilfe – Hilfe zur Erziehung benötigt wurden, die der Kämmerer
gemäß § 83 Abs. 1 GO genehmigt hat. Herr Kreisdezernent Lonnes hat dies bereits
in der letzten Sitzung des Kreistages am 15.12.2015 vorgetragen.
Das Jugendamt hatte folgende
Mehraufwendungen / -auszahlungen iHv insg. 233.000 € beantragt:
1.100.060.363.011 – 53318060 – gemeinsame Unterbringung,
Hilfe in Notsituationen
üpl.
Aufwand/Ausz.: 180.000 € - Grund: eine Mutter ist nach der Geburt des 8. Kindes
verstorben. 2 Kinder wurden / sind in Pflege bei den Großeltern untergebracht,
der soziale Vater mit den übrigen 6 Kindern wird engmaschig unterstützt, damit
die Geschwister und er weiterhin zusammen leben können und 6 stationäre
Maßnahmen (mindestens doppelt so teuer!) verhindert werden.
1.100.060.363.011 – 53328010 – Heimerziehung
Minderjährige
üpl.
Aufwand/Ausz.: 53.000 € - Grund: durch Umzug mehrerer Familien in den Zuständigkeitsbereich
des Kreisjugendamtes – dies bedingt die Verpflichtung der Übernahme der Fälle
von anderen Jugendämtern – sind die Fallzahlen deutlich gestiegen (innerhalb
eines Jahres von 27 auf 36 Fälle). Hierdurch wurden Mehraufwendungen notwendig,
die nicht steuerbar waren.
Zusätzlicher Aufwand z. B. für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge, Anstieg der Fallzahlen im Rahmen von Inklusion /
Eingliederungshilfe, von Familien in Notsituationen u. a. wurden durch
Mittelübertragungen und Mehrerträge im Produkt aufgefangen.