Betreff
Berufsvorbereitende Maßnahme des Kolping-Bildungswerks für Schülerinnen und Schüler der Martinusschule
Vorlage
40/1115/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Vorbehaltlich der Beratungen im Finanzausschuss befürwortet der Schulausschuss die berufsvorbereitende Maßnahme des Kolping-Bildungswerks für Schülerinnen und Schüler der Martinusschule.


Sachverhalt:

Das Kolping-Bildungswerk in Neuss bietet zum Schuljahr 2016/2017 eine berufsvorbereitende Maßnahme für 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Eine Projektskizze der Maßnahme ist als Anlage beigefügt. Neben der Vorbereitung auf das Berufsleben ist auch der Erwerb des Hauptschulabschlusses vorgesehen.

 

Die Maßnahme wendet sich an Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung, die eine Förderschule im Kreisgebiet (Joseph-Beuys-Schule, Martinusschule, Schule am Chorbusch, Herbert-Karrenberg-Schule) oder eine Schule des gemeinsamen Lernens nach dem 10. Schuljahr verlassen.

 

In Abstimmung mit dem Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss gilt die Maßnahme als 11. Schulbesuchsjahr der Martinusschule. Der zehnjährige Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen kann um bis zu zwei Jahre überschritten werden, wenn dies zum Erwerb des Hauptschulabschlusses führt (§ 35 Abs. 7 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF). Dem Gedanken der Inklusion folgend soll die Maßnahme den oben genannten Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern.

 

Wegen der begrenzten Raumkapazität am Standort der Martinusschule in Kaarst soll die Maßnahme in den Räumen des Kolping-Bildungswerks stattfinden. Der schulische Unterricht durch Lehrkräfte der Martinusschule wird ebenfalls beim Kolping-Bildungswerk erfolgen. Die sonderpädagogische Betreuung können sowohl die Schule als auch das Kolping-Bildungswerk sicher stellen.

 

Im Schuljahr 2015/2016 waren zum Stichtag 15.10.2015 125 Schülerinnen und Schüler an der Martinusschule angemeldet (2014/2015: 110 Schülerinnen und Schüler). Die vom Land NRW vorgegebene Mindestschülerzahl für Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen liegt bei 144 Schülerinnen und Schülern. Angesichts der eingeschränkten Raumsituation am Standort Halestraße bietet die Kooperation mit dem Kolping-Bildungswerk die Chance, das Bildungsangebot der Schule auszuweiten und die Schule (auch hinsichtlich der Schülerzahl) weiter zu entwickeln.

 

Die Projektkosten werden mit rund 100.000 € pro Schuljahr kalkuliert. Das Projekt ist auf zunächst zwei Schuljahre (2016/2017 und 2017/2018) angelegt. Die Verwaltung hat die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2016 – 2018 über die Wunschliste beantragt.