Betreff
8. Änderung des Landschaftsplanes Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt I - Neuss -
hier: Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger sowie die Beschlussfassung durch den Kreistag zur Erarbeitung des Entwurfes und der Durchführung der Offenlage
Vorlage
61/572/2008
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussempfehlung:

 

Gem. Beschluss vom 20.11.2008 empfiehlt der Planungs- und Umweltausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates aus der frühzeitigen Beteiligung zur 8. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227) mit der Erarbeitung des Entwurfes der 8. Änderung LP I – Neuss – und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens.

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 11.06.2008 beauftragte der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss die Verwaltung mit der Aufstellung der 8. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und der Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. § 27 a und § 27 b LG NRW für die 8. Änderung des Landschaftsplanes I.

 

Die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der 8. Änderung des LP I – Neuss – (Anlage 1) erfolgte für die Träger öffentlicher Belange und den Landschaftsbeirat in der Zeit vom 04.08. bis 05.09.2008 und für die Bürger vom 11.08. bis 05.09.2008.

Es wurden keine Bedenken oder Anregungen von Bürgern vorgetragen.

Die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung geprüft. Die Stellungnahmen der Verwaltung sind im Einzelnen dem jeweiligen Einwender  zugeordnet (Anlage 2).