Beschlussempfehlung:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. § 11 Abs. 5 LG NRW folgende Änderung der Stellvertretung im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde:
Herr Jürgen Reith wird Stellvertreter für Frau Ingeborg Arndt (BUND)
Herr Rolf Behrens wird Stellvertreter für Herrn Uwe Bolz (BUND)
Sachverhalt:
Bei der Wahl der Mitglieder und persönlich stellvertretenden Mitglieder
des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde für dessen IX. Wahlperiode
wurden für das Mitglied Ingeborg Arndt Herr Rolf Behrens und für das Mitglied
Uwe Bolz Herr Jürgen Reith als Stellvertreter gewählt.
Der gem. § 1 DVO LG NRW vorschlagsberechtigte BUND - Ortsgruppe Neuss-Kaarst - hat nunmehr folgenden Wahlvorschlag für die Stellvertreter von Frau Arndt und Herrn Bolz unterbreitet:
Herr
Jürgen Reith vertritt Frau Ingeborg Arndt
Herr
Rolf Behrens vertritt Herrn Uwe Bolz
Damit ändert sich lediglich die Zuordnung der Stellvertreter. Die Wahl
erfolgt nach § 11 Abs. 5 LG NRW durch die Vertretungskörperschaft des
Rhein-Kreises Neuss.
Es wird
vorgeschlagen, dem Vorschlag der Ortsgruppe Neuss-Kaarst des BUND zu folgen und
die persönliche Stellvertretung für Frau Arndt und Herrn Bolz entsprechend dem
Beschlussvorschlag zu beschließen.
Eine Gruppenvertretung ist nicht möglich. Für jedes Mitglied des Beirats ist gem. § 2 Abs. 2 DVO LG NRW nach den für seine Wahl geltenden Vorschriften in einem besonderen Wahlgang eine / ein Stellvertreter/in zu wählen. Dies lässt nur eine persönliche Stellvertretung zu.