Betreff
Änderung der persönlichen Stellvertretung im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde (BUND)
Vorlage
68/1169/XVI/2016
Aktenzeichen
68.4-10.04-IX_BUND
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. § 11 Abs. 5 LG NRW folgende Änderung der Stellvertretung im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde:

 

Herr Jürgen Reith wird Stellvertreter für Frau Ingeborg Arndt (BUND)

Herr Rolf Behrens wird Stellvertreter für Herrn Uwe Bolz (BUND)


Sachverhalt:

Bei der Wahl der Mitglieder und persönlich stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde für dessen IX. Wahlperiode wurden für das Mitglied Ingeborg Arndt Herr Rolf Behrens und für das Mitglied Uwe Bolz Herr Jürgen Reith als Stellvertreter gewählt.

 

Der gem. § 1 DVO LG NRW vorschlagsberechtigte BUND - Ortsgruppe Neuss-Kaarst - hat nunmehr folgenden Wahlvorschlag für die Stellvertreter von Frau Arndt und Herrn Bolz unterbreitet:

 

Herr Jürgen Reith vertritt Frau Ingeborg Arndt

Herr Rolf Behrens vertritt Herrn Uwe Bolz

 

Damit ändert sich lediglich die Zuordnung der Stellvertreter. Die Wahl erfolgt nach § 11 Abs. 5 LG NRW durch die Vertretungskörperschaft des Rhein-Kreises Neuss.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Vorschlag der Ortsgruppe Neuss-Kaarst des BUND zu folgen und die persönliche Stellvertretung für Frau Arndt und Herrn Bolz entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Eine Gruppenvertretung ist nicht möglich. Für jedes Mitglied des Beirats ist gem. § 2 Abs. 2 DVO LG NRW nach den für seine Wahl geltenden Vorschriften in einem besonderen Wahlgang eine / ein Stellvertreter/in zu wählen. Dies lässt nur eine persönliche Stellvertretung zu.