Betreff
Ermächtigungsübertragungen von 2015 nach 2016 im Rahmen des Jahresabschlusses 2014
Vorlage
20/1193/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß

§ 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2016 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen. 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2015 nach 2016 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2015 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2016 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2016 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2015 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2016 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN

3.910.582,51 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2016

3.910.582,51 €

 

 

 

 

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

15.414.406,73 €

AUSWIRKUNGEN AUF LIQUIDE MITTEL

19.324.989,24 €

 

 

Eine Gesamtübersicht  der zu übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen ist in der Anlage beigefügt.