Beschlussempfehlung:
Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht
über die gemäß
§ 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der
Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2016 wird zur Kenntnis
genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird
empfohlen.
Sachverhalt:
Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die
Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den
Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2015 nach 2016
übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2015 keinerlei Einfluss auf
das Jahresergebnis. 2016 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen,
wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2016 ergeben kann. Die
Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.
Die von 2015 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen
des Jahres 2016 wie folgt:
AUFWENDUNGEN |
3.910.582,51
€ |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2016 |
3.910.582,51
€ |
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AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT |
15.414.406,73
€ |
AUSWIRKUNGEN AUF LIQUIDE MITTEL |
19.324.989,24
€ |
Eine Gesamtübersicht der zu
übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen ist in der
Anlage beigefügt.