Beschlussempfehlung:
Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag gemäß
§ 5a Landesgleichstellungsgesetz wie folgt zu beschließen:
Der Kreistag
beschließt die Fortschreibung des Chancengleichheitsplanes mit Frauenförderplan
der Rhein-Kreis Neuss Kliniken für den Zeitraum bis zum 31.12.2018.
Sachverhalt:
In
Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) ist der Grundsatz der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern verankert. Diesen
Verfassungsgrundsatz konkretisiert das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das
eine umfassende Regelung zur Verwirklichung dieses Grundrechtes darstellt. Ein
zentrales Instrument für die Gleichstellung von Frau und Mann ist die
Erstellung und Fortschreibung von Frauenförderplänen.
Die
Rhein-Kreis Neuss Kliniken sehen die fachlichen und sozialen Kompetenzen von
Frauen als unverzichtbare Ressource und sind auch weiterhin bestrebt, Frauen
auf allen Ebenen gleichberechtigte berufliche Chancen zu garantieren.
Gleichzeitig werden durch familienfreundliche Regelungen Anreize gegeben, Beruf
und Familie besser zu vereinbaren.
Die
Rhein-Kreis Neuss Kliniken versuchen auch zukünftig, den Frauenanteil in
unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen. Frauenförderung wird dabei auch als
personalwirtschaftliches Instrument begriffen, welches die Chancengleichheit
für qualifiziertes Personal innerhalb der Kreiskrankenhäuser als moderne und
zukunftsorientierte Dienstleistungsunternehmen garantiert.
Als
Anlage ist der Frauenförderplan der Rhein-Kreis Neuss Kliniken mit
detaillierten Anlagen beigefügt.