Beschlussempfehlung:
Der Kreistag entsendet als Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH:
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Mitglied des
Aufsichtsrates |
Stellvertreter |
1. |
Kreisdirektor Dirk Brügge |
Dezernent Ingolf Graul |
2. |
Dr. Christian Will |
Harald Holler |
Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft besteht aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern sowie einem vom VRR zu entsendeten beratenden Mitglied. Entsprechend den Geschäftsanteilen entsendet der Rhein-Kreis Neuss 2 stimmberechtigte Mitglieder.
Diese werden nach § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW und § 113 GO NRW vom Kreistag bestellt. Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen.
Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.