Betreff
Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW
Vorlage
68/1239/XVI/2016
Aktenzeichen
68.2-08/05-04
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Der Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW soll Ende Februar 2016 veröffentlicht werden. Er sieht unverändert vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihre Abfälle nur innerhalb bestimmter Entsorgungsregionen des Landes NRW entsorgen sollen. Über eine Verbindlichkeitserklärung dieser Zuweisungen zu Entsorgungsregionen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Der Rhein-Kreis Neuss hat im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass er die Regionalzuweisungen für nicht sinnvoll und rechtlich nicht zulässig hält. Zum einen ist zweifelhaft, ob die Regionalzuweisungen überhaupt zu geringeren Transportentfernungen führen. Zum anderen sind die ökologischen Vorteile durch geringere Transportentfernungen minimal, die Eingriffe in die kommunale Selbstbestimmung und wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren dagegen erheblich. Der Abfallwirtschaftsplan des Landes mit seinen Regionalzuweisungen war seit 2012 mehrfach Gegenstand der Beratungen des Planungs- und Umweltausschusses wie des Kreisausschusses. In ihren Beschlüssen haben sich die Ausschüsse gegen die vorgesehenen Regionalzuweisungen ausgesprochen und die Position des Landrates unterstützt, notfalls auch rechtliche Schritte gegen die Zuweisungen einzuleiten. In einer gemeinsamen Expertenanhörung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags NRW am 31.08.2015 hat der Dezernent des Rhein-Kreises Neuss, Herr Karsten Mankowsky, diese Position entsprechend vertreten.

Zur Sitzung am 02.06.2015 wurde dem Planungs- und Umweltausschuss das Schreiben des Landrates an Herrn Minister Remmel zur Kenntnis gegeben. Darin bekräftigt der Kreis seine Position. Er schlägt darüber hinaus vor, die Deklarationspraxis für die Abfälle des Kreises zu prüfen. Der AWP mit seinen Regionalzuweisungen gilt nur für unbehandelte Restabfälle mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle). Die Abfälle des Kreises werden dagegen in der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der Deponie Neuss-Grefrath umfangreich behandelt. Daher ist nach der Auffassung des Kreises eine Deklaration dieser Abfälle mit dem Abfallschlüssel 19 12 12 (sonstige Abfälle aus der … Behandlung von Abfällen) vorzunehmen. Mit dieser Abfallschlüsselnummer unterliegen die Abfälle des Kreises nicht den Regionalzuweisungen des AWP’s.

Zwischenzeitlich haben das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz (MKULNV) und der Kreis diesen Sachverhalt besprochen. Mit dem beiliegenden Schreiben vom 09.02.2016 hat sich das MKULNV der Auffassung des Kreises angeschlossen. Die in der WSAA behandelten Restabfälle des Kreises unterliegen nicht den Regionalzuweisungen des AWP’s.