Betreff
Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes- Ergänzung des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes
Vorlage
32/1244/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, den rettungsdienstlichen Bedarfsplan vom 25.03.2015 durch das als Anlage beigefügte Konzept zur Notfallsanitäterausbildung zu ergänzen. Das Konzept ist kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.


Sachverhalt:

 

Durch das mit Wirkung ab dem 01.01.2014 in Kraft getretene Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) und die mit Wirkung ab dem 01.04.2015 in Kraft getretene Änderung des nordrhein-westfälischen Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) wird das Berufsbild des Rettungsassistenten durch das Berufsbild des Notfallsanitäters ersetzt. Ab dem Jahr 2027 müssen auf Fahrzeugen der Notfallrettung Notfallsanitäter eingesetzt werden.

 

Hinsichtlich der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben – wobei von Seiten der Verbände der Krankenkassen die Gesetzgebungskompetenz des Landes hinsichtlich der Refinanzierung der Notfallsanitäterausbildung bestritten wird – fand am 15.01.2016 auf Einladung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen ein Gespräch zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden statt.

 

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Träger des Rettungsdienstes die Planzahlen der künftig erforderlichen Notfallsanitäter im Rahmen einer Ergänzung des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes feststellen. Die konkrete Festlegung der Refinanzierungskosten der Notfallsanitäterausbildung erfolgt durch die Gebührensatzungen. In beiden Fällen ist das Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen anzustreben, welches bei Nichterteilung durch die Bezirksregierung ersetzt werden kann.

 

Die Planungen der Notfallsanitäterausbildung sind kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

 

Ein Entwurf zur Ergänzung des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes im Hinblick auf die Notfallsanitäterausbildung ist als Anlage beigefügt. Über den Stand der Gespräche hinsichtlich des zu erzielenden Einvernehmens wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.

 

Das Thema „Notfallsanitäter“ war Gegenstand der Sitzung des zuständigen Fachausschusses am 03.02.2016. Im Ausschuss bestand Einvernehmen, die Angelegenheit ohne weitere Vorberatung unmittelbar dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.