Sachverhalt:
Zum Antrag der
SPD-Kreistagsfraktion vom 22.02.2016:
Bereits nachdem der Entwurf des
Förderprogramms des BMBF „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte“ über den Landkreistag Kenntnis erhalten hat, ist das Kommunale
Integrationszentrum beauftragt
worden, an dem Programm teilzunehmen.
Am 22.01.2016 ist die
anhängende Förderrichtlinie veröffentlich worden.
Am 18.02.2016 hat die
Verwaltung eine von der Programmstelle „Transferinitiative Kommunales
Bildungsmanagement“ und vom Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
e.V. (DLR) angebotene Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie beim BMBF
in Bonn besucht.
Ziele der Förderung:
-
Bündelung der lokalen Kräfte und gemeinschaftliches Zusammenwirken
aller Bildungsakteure durch systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort
aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure sowie der Sozialpartner,
Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und
Unternehmensinitiativen
-
Optimierung der kommunalen Koordinierung und der
ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen
Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwaltung (nicht operativ, aber
Anregungen und Impuls gebend)
Grundlage des Programms ist es,
innerhalb der Kommunalverwaltung Strukturen auf- oder auszubauen, um Bildung
als ämter- und ressortübergreifende Querschnittsaufgabe umsetzen zu können.
Gefördert werden kommunale Koordinatoren, die vor Ort die Bildungsangebote für
Neuzugewanderte koordinieren. Dabei sind mit dem Begriff Neuzugewanderte nicht
nur Flüchtlinge gemeint, sondern allgemein neu zugewanderte Menschen mit
Migrationshintergrund.
Aufgabenfelder (sind alle zu bearbeiten, wobei Schwerpunkte gesetzt werden
können):
-
Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien bei
Nutzung und Erweiterung gegebenenfalls bestehender Strukturen
-
Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure
innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung
-
Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure
sowie vorhandene Bildungsangebote, diese sollen die gesamte Bandbreite formaler
und nonformaler Bildungs- und Lernangebote entlang der sog. Bildungskette
umfassen und auch Angebote der interkulturellen Vermittlung und des
interkulturellen Austausches berücksichtigen
-
Beratung von Entscheidungsinstanzen der Kommune als
Schnittstellenfunktion zwischen Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern.
Antragsberechtigt sind Kreise
und kreisfreie Städte. Entsprechend der Einwohnerzahl stehen dem Rhein-Kreis
Neuss zwei kommunale Koordinatoren zu. Diese sollen an zentraler Stelle
verortet sein und eine Schnittstellenfunktion zwischen Bildungsakteuren und
kommunalen Entscheidern haben. Die Stellen sind für zwei Jahre ab Bewilligung
befristet. Die Höhe der Förderung je Vorhaben richtet sich im Rahmen der
verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben des
Mehraufwandes des Antragstellers für Personal und Reisemittel. Diese werden im
Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Gemeinkosten und Sachkosten können nicht abgerechnet werden, ebenfalls
nicht Dienstreisekosten, die nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an
Veranstaltungen des BMBF stehen. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist
nicht möglich.
Die komplexe Aufgabenstellung
der Koordination und das vielseitige Aufgabenspektrum sind bei der
Stellenbesetzung sowie der Positionierung und strukturellen Anbindung innerhalb
der Kommunalverwaltung zu berücksichtigen. Das Land NRW hat in einer
Lenkungsgruppe (Staatskanzlei, MSW, MAIS und MFKJKS) Empfehlungen für die
Besetzung der Stellen in den Kreisen und kreisfreien Städten abgestimmt und
empfiehlt, diese Stellen bei einem Regionalen Bildungsnetzwerk, der Kommunalen
Koordinierungsstelle „Kein Abschluss ohne Anschluss“, einem Kommunalen
Integrationszentrum oder bereits bestehenden Bildungsbüros anzusiedeln.
Mit der Antragstellung
verbunden ist die Erstellung eines Konzeptes, in dem unter anderem die
Einbettung des Vorhabens in das kommunale Bildungsmanagement und die kommunale
Verwaltungsstruktur, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, eine
ausführliche Darstellung der konkreten Aufgabenfelder der Koordination sowie
die Erfüllung der in den Richtlinien beschriebenen Rahmenbedingungen
hervorgehen müssen.
Für
die Antragstellung sind drei Vorlagetermine vorgesehen, der 01.03.2016,
01.06.2016 und 01.09.2016, wobei diese Vorlagefristen nicht als Ausschlussfrist
gelten. Es wird in drei Blöcken beschieden. Nach Antragstellung ist mit einem
Bearbeitungszeitraum von mindestens drei Monaten bis zur Bewilligung auszugehen.
Derzeit wird die Antragsstellung vorbereitet. Die Stellen sollen am Kommunalen Integrationszentrum angesiedelt werden.