Betreff
Kernkraftwerk Tihange: Erneute Prüfung der Verwaltung zum Beitritt der Klage der Städteregion Aachen
Vorlage
ZS1/1273/XVI/2016
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Mitteilungen zu den Anträgen der Kreistagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke vom 04.02.2016 und der CDU und FDP vom 11.02.2016 zu den belgischen Kernkraftwerken Tihange und Doel

 

 

Im Sommer des Jahres 2012 wurde festgestellt, dass der Reaktorbehälter des Kernkraftwerkes Tihange 2 Risse aufweist. Aus diesem Grunde wurde der Reaktor im März 2014 abgeschaltet. In der Folgezeit sollen die Mängel sich noch verstärkt haben. Trotzdem hat im November 2015 die belgische Atomaufsichtsbehörde die Genehmigung für die Wiederinbetriebnahme des Reaktorblocks Tihange 2 erteilt. Am 14.12.2015 wurde der Reaktor wieder in Betrieb genommen.

 

Da bei einem Störfall von austretenden radioaktiven Stoffen größte Gefahren für Leben und Gesundheit der in der Region lebenden Menschen ausgehen, fordern Bürgerinitiativen, Umweltverbände sowie eine Vielzahl von Städten, Gemeinden und Kreisen in Belgien, den Niederlanden und in Deutschland die sofortige Stilllegung des Kraftwerks Tihange 2. Die Städteregion Aachen hat einen Eilbeschluss gefasst, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Thiange zu prüfen und hat eine renommierte deutsche Anwaltskanzlei sowie eine weitere belgische Anwaltskanzlei beauftragt, sie zu beraten und zu vertreten.

 

Die Städteregion Aachen hat zwischenzeitlich vor einem belgischen Gericht, dem Staatsrat in Brüssel, Klage gegen den belgischen Staat sowie gegen die belgische Atomenergiebehörde erhoben mit dem Ziel, die Firma Elektrabel NV erteilte Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Tihange 2 für nichtig zu erklären.

 

Daneben beabsichtigt sie, Klage gegen den Kraftwerksbetreiber Elektrabel NV vor dem zuständigen Zivilgericht in Belgien zu erheben um den Betrieb des Kraftwerks untersagen zu lassen.

 

Sie hatte zunächst angeregt, dass möglichst viele Städte und Gemeinden im Dreiländereck Belgien, Niederlande, Deutschland den Klageverfahren beitreten bzw. ebenfalls Klage erheben. Zwischenzeitlich hat die Städteregion Aachen jedoch mitgeteilt, dass ein Beitritt des Rhein-Kreises Neuss zu der bereits erhobenen Klage vor dem Staatsrat nicht sinnvoll ist.

 

Sie hat ferner mitgeteilt, dass die von ihr beauftragten belgischen Anwälte einer gemeinschaftlichen Klage gegen den Kraftwerksbetreiber skeptisch gegenüber stehen und dazu geraten haben, dass nur sie sowie eine niederländische Kommune stellvertretend das Verfahren vor dem Zivilgericht betreiben.

 

Daneben hat die Städteregion Aachen auch im Namen zahlreicher Städte, Gemeinden und Kreise in Deutschland, den Niederlanden und in Luxemburg bei der belgischen Atomenergiebehörde Auskünfte und Umweltinformationen sowie Verwaltungsunterlagen zu dem Kernkraftwerk Tihange 2 verlangt und den zuständigen belgischen Minister um Unterstützung gebeten.

 

Zusätzlich will sie die EU-Kommission auffordern, ihrerseits die aus den EU-Verträgen resultierenden Informationsansprüche gegen den belgischen Staat auf Zugang zu allen Informationen über die Ableitung radioaktiver Stoffe geltend zu machen.

 

Die Städteregion Aachen hat den Kreis darum gebeten, sie politisch zu unterstützen und ihr zu diesem Zweck Wappen und Logo des Kreises zur Verfügung zu stellen, um so dem Begehren mehr Nachdruck zu verleihen und die Einigkeit der Städte, Gemeinden und Kreise im Dreiländereck Belgien, Niederlande, Deutschland zu dokumentieren.