Berichtszeitraum März/April 2016
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit Berichtszeitraum März/April 2016 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
- Regionalrat
Am 17.03.2016 fand die Sitzung des Regionalrates statt. Zu seiner Vorbereitung tagte am 02.03.2016 der Strukturausschuss, am 09.03.2016 der Verkehrsausschuss und am 10.03.2016 der Planungsausschuss.
Aus Sicht des Rhein-Kreises Neuss waren folgende Tagesordnungspunkte von Bedeutung:
·
Förderprogramm
für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2016
Die
Bezirksregierung legte das Jahresförderprogramm 2016 für den kommunalen
Straßenbau vor. Zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm gelten folgende
Kriterien:
o
Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerung
sowie – im Einzelfall – unaufschiebbare Brückensanierung
o
Pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gem.
Eisenbahnkreuzungsgesetz
o
Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb
Straßenbau
o
Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung
und/oder Verkehrssicherheit.
Die
Vorschlagsliste für das regionale Votum zum Förderprogramm kommunaler
Straßenbau umfasst insgesamt 9 neue Straßenbaumaßnahmen mit einem Fördervolumen
von rd. 3,5 Mio. € (Gesamtkosten 7,8 Mio. €, zuwendungsfähige Kosten: 5,7
Mio.).
Maßnahmen aus dem
Rhein-Kreis Neuss sind nicht enthalten.
Ergänzend zur
Vorschlagsliste hat der Regionalrat beschlossen, den Vorsitzenden des
Regionalrates zu bitten, beim Land NRW darauf hin zu wirken, dass baldmöglichst
die finanziellen Rahmenbedingungen der Förderkulisse für den kommunalen
Straßenbau ab dem Jahr 2020 zu schaffen sind.
·
Förderprogramm
für die Nahmobilität 2016
Mit dem Förderprogramm des Landes NRW
werden Maßnahmen der Gemeinden, Städte und Kreise zur Verbesserung der
Nahmobilität finanziert. Das Programm Nahmobilität ist im Zuge der
Haushaltsberatung 2016 auf 14,1 Mio. € erhöht worden (Vorjahr: 11,6 Mio. €).
Im November 2015 fanden Programmgespräche
der jeweiligen Bezirksregierung mit dem MBWSV statt. Im Bereich der
Bezirksregierung Düsseldorf – ohne Bereich Regionalverband Ruhr – sind 13 neue
Maßnahmen eingeplant mit einem Fördervolumen von 1,5 Mio. € (Gesamtkosten 2,3
Mio. €, zuwendungsfähige Kosten 2,2 Mio. €).
Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind folgende Maßnahmen
enthalten:
Antragsteller |
Maßnahme |
Ges.-Kosten |
Zuwendung |
Stadt Dormagen |
Neubau eines Radweges an
der Stürzelberger Str. (1.340 m) zwischen Zons und Stürzelberg |
572.900 |
401.030 |
Gemeinde Rommerskirchen |
Öffentlichkeitsarbeit
Nahmobilität 2016 (Neuauflage Radwegeplan) |
7.500 |
5.300 |
- Region Köln/Bonn e. V.
2.1
Vorstandssitzung
des Region Köln/Bonn e. V.
Am 01.03.2016 fand in Köln die 102. Vorstandssitzung des Region Köln/Bonn e. V. statt. Im Rahmen der Sitzung wurde über den Formatierungsprozess zur Metropolregion Rheinland berichtet. Darüber hinaus wurden die Sachstände zu den Förderprojekten des Region Köln/Bonn e. V. vorgetragen.
Die Förderanträge zum Agglomerationskonzept, zur Regionalen Klimawandelvorsorgestrategie sowie das Projekt der Stadt Bonn „Sichere datengetriebene Wirtschaft und Gesellschaft“ wurden zwischenzeitlich fristgemäß bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass der Rheinische Kultursommer auch im Jahr 2016 stattfinden wird. Ab dem Jahr 2017 soll dieses Format auf Metropolregionsebene durchgeführt werden.
Der Vorstand des Region Köln/Bonn e. V. beschäftigte sich darüber hinaus mit der Positionierung der Region in der aktuellen Bonn/Berlin-Diskussion. Hier soll ggf. ein regionales Positionspapier zur Förderung der Einhaltung des Bonn/Berlin-Gesetzes aus dem Jahr 1994 bzw. zum Verbleib der Bundesministerien und Bundesbehörden in der Bundeshauptstadt Bonn sowie in der Region erarbeitet werden.
2.2
Kooperationsrunde
Energie/Klima
Am 08.03.2016 fand bei der Region Köln/Bonn die Sitzung der Kooperationsrunde Energie/Klima statt. Im Rahmen der Sitzung wurde durch einen Vertreter der Klimaexpo.NRW der aktuelle Sachstand und insbesondere die vorgesehene Zwischenpräsentation der Klimaexpo im Jahr 2017 vorgestellt. Die Klimaexpo.NRW ist eine Leistungsschau bei der die verschiedenen Klimaschutzprojekte im Land Nordrhein-Westfalen der Öffentlichkeit präsentiert werden sollen. Das Jahr 2017 soll hierbei als Zwischenpräsentation genutzt werden, um der Öffentlichkeit Projekte zugänglich zu machen. Vorgesehen sind u. a. kommunale Fahrradrouten gemeinsam mit dem ADFC, Handwerksrouten oder auch die Organisation von Tagen der offenen Tür in einzelnen Klimaexpoprojekten.
- Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper e. V.
Auf seiner Vorstandssitzung am 16. März
2016 in Düsseldorf beschäftigte sich der Abfallwirtschaftsverein Region
Rhein-Wupper zunächst mit dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum
Wertstoffgesetz. Vom Berichterstatter wurde ein hohes Maß an Skepsis geäußert,
dass noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Wertstoffgesetz zu
erwarten sei.
Der Arbeitskreis „Bioabfallentsorgung“ hat
eine Gesamtschau der Entsorgungskapazitäten für Bioabfall im Vereinsgebiet
vorgenommen. Danach reichen diese Kapazitäten aus, selbst die hohen
Bioabfallmengen zu verarbeiten, die der neue Abfallwirtschaftsplan der
Landesregierung als Zielvorgaben vorsieht. Allerdings wurde darauf aufmerksam
gemacht, dass die neue Düngemittelverordnung strengere Anforderungen an die zu
verbringenden Komposte stellt. Dadurch könnte die Kompostvermarktung in Zukunft
schwieriger werden. Es sei außerordentlich unbefriedigend, wenn der Gesetz- und
Verordnungsgeber nicht Umweltpolitik aus einem Guss betreibe, sondern
Anforderungen aus dem Interesse des Gewässerschutzes (Düngemittelverordnung)
und der Abfallwirtschaft (steigende Vorgaben für die Bioabfallsammlung)
diametral entgegenliefen.
- Sonstiges
4.1
Bundesverkehrswegeplan
2030
Vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vorgestellt. Der neue Bundesverkehrswegeplan umfasst einen Planungszeitraum bis zum Jahr 2030.
Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation können in der Zeit vom 21.03.2016 bis 02.05.2016 Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans gegenüber dem Bundesverkehrsministerium abgegeben werden.
Die Auswertung der vom Rhein-Kreis Neuss gemeldeten Vorhaben bzw. sonstiger Maßnahmen im Kreisgebiet ergibt folgendes Bild:
Bereich
Strasse
Folgende Maßnahmen wurden vom Rhein-Kreis Neuss im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans im Oktober 2012 gemeldet:
A 57 – AS Dormagen – AD Neuss-Süd
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft und befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren (Offenlage erfolgt).
Im Entwurf weiterhin als
vordringlicher Bedarf enthalten.
A
57 - Umbau AK Kaarst
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Mit dem Vorentwurf für den leistungssteigernden Umbau des Autobahnkreuzes wurde begonnen.
Im Entwurf weiterhin als
vordringlicher Bedarf enthalten.
A 57 – AK Meerbusch – AS Krefeld–Oppum
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Derzeit wird der Vorentwurf für den Ausbau auf sechs Fahrstreifen in diesem Abschnitt der A57 erarbeitet.
Im Entwurf weiterhin als vordringlicher
Bedarf enthalten.
B
59 – Ortsumgehung Sinsteden
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Für die Ortsumgehung Sinsteden wird der Planfeststellungsbeschluss erwartet.
Im Entwurf weiterhin als
vordringlicher Bedarf enthalten.
B
59 – Ortsumgehung Allrath
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan dem weiteren Bedarf zugeordnet.
Neu als vordringlicher Bedarf
eingestuft (im Zusammenhang mit OU Sinsteden).
B
477 – Ortumgehungen Rommerskirchen, Butzheim, Frixheim
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Das Lininienbestimmungsverfahren für die Ortsumgehung ist abgeschlossen.
Zurückstufung
in weiteren Bedarf !
Weitere
Straßenmaßnahmen im Kreisgebiet (keine Meldung durch Kreis):
6-streifiger Ausbau der A44 zwischen
AK Neersen und AK Meerbusch als weiterer Bedarf.
6-streifiger Ausbau der A46 zwischen
AD Holz und AK Neuss als weiterer Bedarf.
Bereich Schiene
Der Rhein-Kreis Neuss hat für den Bereich Schiene keine Maßnahmen gemeldet.
Im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss wurde folgende Maßnahme in die
Kategorie „potenzieller Bedarf“ aufgenommen:
Neubau „Rheydter Kurve“ als
Verbindung zwischen Herrath und Hochneukirch (Verbindung der Strecken
Aachen-Mönchengladbach und Mönchengladbach-Köln)
Die vom Rhein-Kreis Neuss gemeldeten Maßnahmen wurden alle berücksichtigt und – mit Ausnahme des Vorhabens B 477 Ortsumgehung Rommerskirchen, Butzheim, Frixheim – in die höchste Prioritätsstufe „vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Zur Ortsumgehung Rommerskirchen, Butzheim, Frixheim haben sich der Bürgermeister der Gemeinde Rommerskirchen und der Landrat in einem gemeinsamen Schreiben an Minister Dobrindt gewandt, um eine Wiedereinstufung in den vordringlichen Bedarf zu erreichen (s. Anlage).