Betreff
Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften
Vorlage
68/1285/XVI/2016
Aktenzeichen
68.4-12.06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erklärt sich bereit, die Funktion des Runden Tisches nach der Rahmenvereinbarung des WLV e. V., des RLV e. V., der LWK NRW und des MKULNV NRW vom 30.10.2014 zu übernehmen.


Sachverhalt:

Mit Datum vom 30.10.2014 haben

 

·                der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e. V. (WLV e. V.),

·                der Rheinische Landwirtschaftsverband e. V. (RLV e. V.),

·                die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW und

·                das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW)

 

die Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in Agarlandschaften abgeschlossen.

 

Ziel der Vereinbarung ist die Verfolgung gemeinsamer Ziele von Naturschutz und Landwirtschaft nach dem Kooperationsprinzip unter Berücksichtigung einer engen Zusammenarbeit der Beteiligten, des Vorrangs freiwilliger Vereinbarungen vor gesetzlichen Regelungen bei gleichen Erfolgen und der Abwägung ökologischer und ökonomischer Belange. Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, nachhaltige Beiträge zur Förderung der Biodiversität mit Schwerpunkt in der Agrarlandschaft zu leisten.

 

Die Rahmenvereinbarung ist im Wortlaut beigefügt.

 

Vertreter der Landwirtschaftskammer NRW und der Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e. V. - Kreisbauernschaft Neuss-Mönchengladbach e. V. - werden an der Sitzung teilnehmen.

 

Nach der Rahmenvereinbarung sind sog. Runde Tische unter Leitung der Unteren Landschaftsbehörden mit allen für den Arten- und Habitatschutz relevanten Akteuren vorgesehen.

 

Ziele dieser Runden Tische sollen u. a. sein:

 

·                Erarbeitung geeigneter Maßnahmen

·                Umsetzung dieser Maßnahmen

 

Die o. g. Vertragspartner beabsichtigen parallel die

 

·                Ursachenanalyse für den Rückgang der Biodiversität und die

·                gegenseitige Unterstützung durch Datenmaterial und Fachkenntnis zur Ermittlung der Hintergründe für bisherige Entwicklungen

 

Erarbeitete Maßnahmenvorschläge für die Verbesserung der lokalen Biodiversität sollen Handlungsempfehlungen für die Flächenbewirtschaftung sein.

 

Für die Bildung eines Runden Tisches i. S. d. Rahmenvereinbarung kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Es könnten neue Einrichtungen geschaffen oder bestehende Einrichtungen genutzt werden.

 

Hier bietet sich nach der dort vertretenen Sachkompetenz der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde an. Im Beirat sind vertreten:

 

·                Die in NRW anerkannten Naturschutzvereinigungen

·                Landwirtschaft

·                Forstwirtschaft

·                Gartenbau

·                Jagd

·                Fischerei

·                Sport

·                Imkerei

·                Untere Landschaftsbehörde als Geschäftsführung

 

Damit sind grundsätzlich alle für den Arten- und Habitatschutz relevanten Akteure i. S. d. Rahmenvereinbarung erfasst. In besonderen Einzelfällen könnten weitere Stellen oder Personen hinzugezogen werden. Zudem beschäftigt sich der Beirat ohnehin vielfältig mit Fragen des natur- und Landschaftsschutzes sowie des Arten- und Habitatschutzes.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde Rhein-Kreis Neuss für das Kreisgebiet die Funktion des lokalen Runden Tisches wahrnimmt. Die entsprechende Zustimmung des Beirates vorausgesetzt, könnte die Thematik in der kommenden Sitzung inhaltlich aufgegriffen werden.