Betreff
Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens
Vorlage
53/1300/XVI/2016
Art
Bericht

Sachverhalt:

Gemäß Paragraph 18 des Gesundheitsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen obliegt dem Gesundheitsamt die Aufsicht über die sogenannten Heil- und Hilfsberufe wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Hebammen. Inzwischen hat das Gesundheitsamt eine umfassende Zusammenstellung dieser paramedizinischen Berufssparten erstellt. Der stellvertretende Verwaltungsleiter des Gesundheitsamtes, Herr Amtmann Frank Reuter wird über die Nutzungsmöglichkeiten des Registers berichten.