Betreff
Flüchtlinge
Vorlage
50/1320/XVI/2016
Art
Bericht

Sachverhalt:

Aktuelle Zahlen der zugewiesenen Flüchtlinge im Rhein-Kreis Neuss (Stand: 01.04.2016)

Die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge im Rhein-Kreis Neuss liegt zum 01.04.2016 bei insgesamt 4.704 Personen. Hinzu kommen aktuell noch 3.597 Plätze zur Erstaufnahme in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Notunterkünften des Kreises und der Städte und Gemeinden.

Zum 01.04.2016 leben somit insgesamt etwa 8.301 Flüchtlinge im Rhein-Kreis Neuss.

Diese verteilen sich wie folgt auf die kreisangehörigen Kommunen:

Aktuell werden den Kommunen im Rhein-Kreis Neuss nur in Einzelfällen neue Flüchtlinge zugewiesen, da die Bezirksregierung nur in die kreisfreien Städte zuweist, die ihre Aufnahmequote nicht erfüllt haben. Sobald diese ausgeglichen sind, ist aber wieder mit steigenden Zuweisungszahlen zu rechnen, zumal das Land Nordrhein-Westfalen freie Plätze in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen momentan als Puffer nutzt und erst nach einer längeren Verweildauer in Kommunen zuweist.

 

Laufzeit der für das Land NRW betriebenen Notunterkünfte

Nach den Planungen der Bezirksregierung Düsseldorf, sollen die von den Kommunen und dem Rhein-Kreis Neuss betriebenen Notunterkünfte für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zu folgenden Zeitpunkten schließen:

Dormagen I, Beethovenstraße:                                 30.04.2016
Dormagen II, Am Wäldchen:                                       29.02.2016
Grevenbroich I, Feuerwache:                                     30.04.2016
Grevenbroich II, BBZ:                                                     30.06.2016
Jüchen, Odenkirchener Str.:                                       30.04.2016
Kaarst, Detlef-Karsten-Rohwedder-Str.:                               30.06.2016
Meerbusch I, Mataré-Gymnasium:                          30.04.2016
Meerbusch II, Strümp                                                    30.09.2016

Die Turnhallen am Berufsbildungszentrum Grevenbroich werden nach der Rückgabe schnellstmöglich wieder für die Nutzung für den Sportunterricht und die Sportvereine hergerichtet. Ziel ist eine Wiedereröffnung zum Ende der Sommerferien 2016. Dies wurde auch mit den betroffenen Sportvereinen in einem gemeinsamen Termin am 25. April 2016 besprochen.

Die den Kommunen bislang aufgrund der Notunterkünfte auf die Verpflichtung zur Aufnahme von zugewiesenen Flüchtlingen angerechneten Plätze werden gem. § 3 Abs. 4 FlüAG NRW nach der Schließung noch wie folgt berücksichtigt:

1. im ersten Monat um 80 Prozent der während des Betriebs angerechneten Aufnahmeplätze,

2. im zweiten Monat um 60 Prozent der während des Betriebs angerechneten Aufnahmeplätze,

3. im dritten Monat um 40 Prozent der während des Betriebs angerechneten Aufnahmeplätze und

4. im vierten Monat um 20 Prozent der während des Betriebs angerechneten Aufnahmeplätze.

 

Konzept zur Integration von Flüchtlingen

Im Rahmen der in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 11. Februar 2016 und des Kreisausschusses am 16. Februar 2016 angekündigten Erstellung eines Konzeptes zur Integration von Flüchtlingen wird am Freitag, 01. Juli 2016 eine ganztägige Integrationskonferenz unter Einbindung von Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wohlfahrtsverbänden, Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Verwaltung im Kreishaus Grevenbroich stattfinden. Eine weitere Information und Einladung erfolgt noch im Vorfeld der Veranstaltung.

Die Erstellung des Integrationskonzeptes soll im September abgeschlossen sein.

 

Rechtskreisübergreifende Planungen des Integration Point für die Heranführung von Flüchtlingen im Rhein-Kreis Neuss an den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Durch den gemeinsamen Integration Point des Job-Centers Rhein-Kreis Neuss und der Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach sind umfangreiche Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ausgeschrieben oder bereits in Umsetzung.

Einen detaillierten Überblick bietet die anliegende Maßnahmenübersicht.

 

Landesförderung KOMM-AN NRW

Das Förderprogramm des Landes zur Stärkung der Kommunen im Themenfeld „Zuwanderung und Flucht“ ist in vier Förderbausteine aufgeteilt.

Baustein I: Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI)

Die Kommunalen Integrationszentren sollen in diesem Baustein personell gestärkt werden. Der Rhein-Kreis Neuss kann und wird aufgrund der FlüAG-Zahlen in diesem Baustein 1,5 zusätzliche Stellen für das KI beantragen, die bei den Personalkosten je volle Stelle mit bis zu 50.000 € und je halber Stelle mit bis zu 25.000 € Festbetrag gefördert werden (analog jetzige Förderung KI). Die Aufgaben des Stelleninhabers ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio des KI, welches sich aus der jeweiligen Schwerpunktsetzung ergibt. Aufgabenbeispiele sind z.B.:

-          Bedarfsermittlungen und Schaffung von Transparenz über Angebote im - insbesondere ehrenamtlichen - Flüchtlingsbereich und Identifizierung von Lücken

-          Implementierung von kreisweiten Angeboten für erwachsene Flüchtlinge

-          Zusammenarbeit mit vorhandenen Strukturen, die sich um ehrenamtliche Tätigkeiten im Flüchtlingsbereich kümmern (z.B. Integrationsagenturen, Migrantenselbstorganisationen)

-          Einrichtung von Arbeitskreisen zu den Aktivitäten der Flüchtlingshilfe bzw. Vernetzung, Koordinierung und Nutzung von Synergieeffekten im Aufgabenbereich der Flüchtlingshilfe im Kreisgebiet

-          Qualifizierung, Fortbildung und Unterstützung des Ehrenamtes als Partner und Multiplikator zur Gewährleistung fachlicher Standards im Bereich der Flüchtlingshilfe

-          Unterstützung von Initiativen, Runden Tischen u.ä. gegen Rassismus und Fremden-feindlichkeit und für die Belange der Flüchtlinge

Baustein II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort

Mit Baustein II werden Maßnahmen vor Ort gefördert (Anschluss an das Programm aus 2015 „Zusammenkommen und Verstehen“). Das KI ist für die Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel an Drittempfänger zuständig.  Gefördert werden folgende Bausteine:

-          Förderung der Renovierung, der Ausstattung und es Betriebes von Ankommenstreffpunkten für die Begegnung mit Flüchtlingen (Begegnungsräume)

-          Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung von Flüchtlingen

-          Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

-          Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit im Flüchtlingsbereich

Das KI kann in Baustein II für 2016 Fördermittel in Höhe von 172.477,35 € abrufen, die an Letztempfänger weitergeleitet werden können. Die gesamte Abwicklung erfolgt über die KI, diese sind antragsberechtigt und entscheiden über die Verteilung und den Einsatz des Geldes. Am 18.04.2016 hat das KI des Rhein-Kreis Neuss davon Kenntnis erlangt, dass die entsprechenden Förderrichtlinien des Landes unterschrieben wurden und angewendet werden dürfen. Diese Nachricht wurde unmittelbar in die dem KI bekannten Netzwerke (Städte und Gemeinden, Wohlfahrtsverbände sowie andere Institutionen und Vereine im Rhein-Kreis Neuss, die bereits im Vorfeld vom KI über das Förderprogramm informiert wurden) weitergegeben. Antragsfrist für das KI bei der Bewilligungsbehörde, dem Kompetenzzentrum für Integration, ist der 20.05.2016. Vor der Entscheidung des KI über den Einzelantrag erfolgt eine Abstimmung mit der jeweiligen kreisangehörigen Stadt oder Kommune, um sicherzustellen, dass die Fördermittel sinnvoll eingesetzt werden und in die Maßnahme in die Integrationsarbeit der Kommune passen. Aktuell gehen die ersten Anträge beim KI ein.

Baustein III: Stärkung der Integrationsagenturen

Hier können die Integrationsagenturen Fördermittel abrufen, um damit ihre Integrationsaktivitäten zu erhöhen. Gefördert werden Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge Aktivitäten, abgestimmt mit den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln, durchzuführen und/oder zu begleiten, z.B. auch Maßnahmen, die der Bekämpfung von Diskriminierung dienen.

Baustein IV: Erstellung einer Wertebroschüre durch das MAIS, die der Vermittlung der in Deutschland gültigen grundlegenden Werte und Regeln dient.

Die Broschüre wurde mittlerweile erstellt und kann über das MAIS bezogen werden.

 

 

Förderung „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Grundlage des Programms ist, innerhalb der Kommunalverwaltung Strukturen auf- oder auszubauen, um Bildung als ämter- und ressortübergreifende Querschnittsaufgabe umsetzen zu können. Gefördert werden kommunale Koordinatoren, die vor Ort die Bildungsangebote für Neuzugewanderte koordinieren. Dabei sind mit dem Begriff Neuzugewanderte nicht nur Flüchtlinge gemeint, sondern allgemein neu zugewanderte Menschen mit Migrationshintergrund. Entsprechend der Einwohnerzahl stehen dem Rhein-Kreis Neuss zwei kommunale Koordinatoren zu, die dem KI zugeordnet werden sollen und eine Schnittstellenfunktion zwischen Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern haben. Die Stellen sind für zwei Jahre ab Bewilligung befristet.

Ziele der Förderung sind die Bündelung der lokalen Kräfte und gemeinschaftliches Zusammenwirken aller Bildungsakteure durch systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und Unternehmensinitiativen sowie die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwaltung (nicht operativ, aber Anregungen und Impuls gebend).

Die komplexe Aufgabenstellung der Koordination und das vielseitige Aufgabenspektrum sind bei der Stellenbesetzung zu berücksichtigen. Folgende Aufgabenfelder sind zu bearbeiten, wobei Schwerpunkte gesetzt werden können:

-          Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien bei Nutzung und Erweiterung gegebenenfalls bestehender Strukturen (wie z.B. Stabstellen, Arbeitsgruppen, Steuerungskreise, Flüchtlingsräte, Runde Tische).

-          Identifizierung/ Ist-Analyse und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung (auch z.B. noch nicht institutionell verfestigte Netzwerke und Akteure).

-          Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote. Diese sollen die gesamte Bandbreite formaler und nonformaler Bildungs- und Lernangebote entlang der sog. Bildungskette umfassen und auch Angebote der interkulturellen Vermittlung und des interkulturellen Austausches berücksichtigen.

-          Beratung von Entscheidungsinstanzen der Kommune als Schnittstellenfunktion zwischen Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern.

Im Rhein-Kreis ist das KI mit der Antragstellung betraut. Der Förderantrag befindet sich in Vorbereitung.  Aus dem Konzept müssen unter anderem die Einbettung des Vorhabens in das kommunale Bildungsmanagement und die kommunale Verwaltungsstruktur, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, eine ausführliche Darstellung der konkreten Aufgabenfelder der Koordination sowie die Erfüllung der in den Richtlinien beschriebenen Rahmenbedingungen her-vorgehen. Antragstellungen sind in diesem Jahr noch zum 01.06.2016 und zum 01.09.2016 möglich, wobei es sich nicht um Ausschlusstermine handelt. Die Antragstellung ist für den 01.06.2016 vorgesehen.

 

 

Eckpunktepapier der Bundesregierung für ein Integrationsgesetz

Die Regierungskoalition hat sich auf Eckpunkte für ein Integrationsgesetz verständigt. Darin wird auch die durch die kommunalen Spitzenverbände geforderte Wohnsitzauflage für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge verabredet. Ferner sollen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber gestärkt, das Leistungssystem des AsylbLG in einigen Bereichen überprüft und Flüchtlinge stärker in die Pflicht genommen werden. So wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach einem dreijährigen Aufenthalt nur noch unter Bedingungen erteilt, die so weit möglich denen für andere Ausländer entsprechen.

Das Eckpunktepapier liegt als Anlage bei.