Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit
Vorlage
ZS2/1327/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss beschließt auf dem Wege der Dringlichkeit, den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kaarst und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss" sowie den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Volkshochschul-Zweckverband Kaarst-Korschenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Volkshochschule Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss“.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Überlegungen zur kommunalen Zusammenarbeit wurde der Stadt Kaarst angeboten, die Bearbeitung der Beihilfeanträge ihrer Bediensteten gegen eine Fallpauschale von 21 EUR pro Antrag durch den Rhein-Kreis Neuss zum nächst möglichen Zeitpunkt erledigen zu lassen.

 

In der Stadt Kaarst fallen jährlich ca. 750 Beihilfeanträge an. Die Beihilfestelle des Kreises Neuss bearbeitet jährlich ca. 10.000 Beihilfeanträge. Diese hohe Fallzahl ermöglicht eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung. Für die Stadt Kaarst bedeutet die Beihilfebearbeitung eine unverhältnismäßig hohe Belastung, da das Beihilferecht sehr komplex ist und das Vorhalten von Spezialwissen erfordert. Die Stadt Kaarst hat auch die Beihilfeanträge der Bediensteten des Volkshochschul-Zweckverbandes Kaarst-Korschenbroich bearbeitet.

 

Die Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen werden gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen.

 

Der Rat der Stadt Kaarst hat in seiner Sitzung am 21.04.2016 dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt.