Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Rechtskreisübergreifende
Planungen des Integration Point für die Heranführung von Flüchtlingen im
Rhein-Kreis Neuss an den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Durch
den gemeinsamen Integration Point des Job-Centers Rhein-Kreis Neuss und der
Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach sind umfangreiche Maßnahmen zur
Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ausgeschrieben oder bereits in
Umsetzung.
Einen
detaillierten Überblick bietet die anliegende Maßnahmenübersicht.
Landesförderung KOMM-AN
NRW
Das
Förderprogramm des Landes zur Stärkung der Kommunen im Themenfeld „Zuwanderung
und Flucht“ ist in vier Förderbausteine aufgeteilt.
Baustein
I: Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI)
Die
Kommunalen Integrationszentren sollen in diesem Baustein personell gestärkt
werden. Der Rhein-Kreis Neuss kann und wird aufgrund der FlüAG-Zahlen in diesem
Baustein 1,5 zusätzliche Stellen für das KI beantragen, die bei den
Personalkosten je volle Stelle mit bis zu 50.000 € und je halber Stelle mit bis
zu 25.000 € Festbetrag gefördert werden (analog jetzige Förderung KI). Die
Aufgaben des Stelleninhabers ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio des
KI, welches sich aus der jeweiligen Schwerpunktsetzung ergibt.
Aufgabenbeispiele sind z.B.:
Bedarfsermittlungen
und Schaffung von Transparenz über Angebote im - insbesondere ehrenamtlichen -
Flüchtlingsbereich und Identifizierung von Lücken
Implementierung
von kreisweiten Angeboten für erwachsene Flüchtlinge
Zusammenarbeit
mit vorhandenen Strukturen, die sich um ehrenamtliche Tätigkeiten im
Flüchtlingsbereich kümmern (z.B. Integrationsagenturen,
Migrantenselbstorganisationen)
Einrichtung
von Arbeitskreisen zu den Aktivitäten der Flüchtlingshilfe bzw. Vernetzung,
Koordinierung und Nutzung von Synergieeffekten im Aufgabenbereich der
Flüchtlingshilfe im Kreisgebiet
Qualifizierung,
Fortbildung und Unterstützung des Ehrenamtes als Partner und Multiplikator zur
Gewährleistung fachlicher Standards im Bereich der Flüchtlingshilfe
Unterstützung
von Initiativen, Runden Tischen u.ä. gegen Rassismus und Fremden-feindlichkeit
und für die Belange der Flüchtlinge
Baustein
II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Mit
Baustein II werden Maßnahmen vor Ort gefördert (Anschluss an das Programm aus
2015 „Zusammenkommen und Verstehen“). Das KI ist für die Abwicklung und Weiterleitung
der Fördermittel an Drittempfänger zuständig.
Gefördert werden folgende Bausteine:
Förderung
der Renovierung, der Ausstattung und es Betriebes von Ankommenstreffpunkten für
die Begegnung mit Flüchtlingen (Begegnungsräume)
Förderung
von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung von
Flüchtlingen
Förderung
von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
Förderung
von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung
ihrer Arbeit im Flüchtlingsbereich
Das
KI kann in Baustein II für 2016 Fördermittel in Höhe von 172.477,35 € abrufen,
die an Letztempfänger weitergeleitet werden können. Die gesamte Abwicklung
erfolgt über die KI, diese sind antragsberechtigt und entscheiden über die
Verteilung und den Einsatz des Geldes. Am 18.04.2016 hat das KI des Rhein-Kreis
Neuss davon Kenntnis erlangt, dass die entsprechenden Förderrichtlinien des
Landes unterschrieben wurden und angewendet werden dürfen. Diese Nachricht
wurde unmittelbar in die dem KI bekannten Netzwerke (Städte und Gemeinden,
Wohlfahrtsverbände sowie andere Institutionen und Vereine im Rhein-Kreis Neuss,
die bereits im Vorfeld vom KI über das Förderprogramm informiert wurden)
weitergegeben. Antragsfrist für das KI bei der Bewilligungsbehörde, dem Kompetenzzentrum
für Integration, ist der 20.05.2016. Vor der Entscheidung des KI über den
Einzelantrag erfolgt eine Abstimmung mit der jeweiligen kreisangehörigen Stadt
oder Kommune, um sicherzustellen, dass die Fördermittel sinnvoll eingesetzt
werden und in die Maßnahme in die Integrationsarbeit der Kommune passen.
Aktuell gehen die ersten Anträge beim KI ein.
Baustein
III: Stärkung der Integrationsagenturen
Hier
können die Integrationsagenturen Fördermittel abrufen, um damit ihre
Integrationsaktivitäten zu erhöhen. Gefördert werden Maßnahmen, die darauf
gerichtet sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge Aktivitäten,
abgestimmt mit den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln,
durchzuführen und/oder zu begleiten, z.B. auch Maßnahmen, die der Bekämpfung
von Diskriminierung dienen.
Baustein
IV: Erstellung einer Wertebroschüre durch das MAIS, die der Vermittlung der in
Deutschland gültigen grundlegenden Werte und Regeln dient.
Die
Broschüre wurde mittlerweile erstellt und kann über das MAIS bezogen werden.
Förderung „Kommunale
Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung
Grundlage
des Programms ist, innerhalb der Kommunalverwaltung Strukturen auf- oder
auszubauen, um Bildung als ämter- und ressortübergreifende Querschnittsaufgabe
umsetzen zu können. Gefördert werden kommunale Koordinatoren, die vor Ort die
Bildungsangebote für Neuzugewanderte koordinieren. Dabei sind mit dem Begriff
Neuzugewanderte nicht nur Flüchtlinge gemeint, sondern allgemein neu
zugewanderte Menschen mit Migrationshintergrund. Entsprechend der Einwohnerzahl
stehen dem Rhein-Kreis Neuss zwei kommunale Koordinatoren zu, die dem KI
zugeordnet werden sollen und eine Schnittstellenfunktion zwischen
Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern haben. Die Stellen sind für zwei
Jahre ab Bewilligung befristet.
Ziele
der Förderung sind die Bündelung der lokalen Kräfte und gemeinschaftliches
Zusammenwirken aller Bildungsakteure durch systematische Einbindung der
Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure sowie der
Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der
Kammern und Unternehmensinitiativen sowie die Optimierung der kommunalen
Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese
Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der
Kommunalverwaltung (nicht operativ, aber Anregungen und Impuls gebend).
Die
komplexe Aufgabenstellung der Koordination und das vielseitige Aufgabenspektrum
sind bei der Stellenbesetzung zu berücksichtigen. Folgende Aufgabenfelder sind
zu bearbeiten, wobei Schwerpunkte gesetzt werden können:
Aufbau
kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien bei Nutzung und Erweiterung
gegebenenfalls bestehender Strukturen (wie z.B. Stabstellen, Arbeitsgruppen,
Steuerungskreise, Flüchtlingsräte, Runde Tische).
Identifizierung/
Ist-Analyse und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und
außerhalb der Kommunalverwaltung (auch z.B. noch nicht institutionell
verfestigte Netzwerke und Akteure).
Herstellung
von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene
Bildungsangebote. Diese sollen die gesamte Bandbreite formaler und nonformaler
Bildungs- und Lernangebote entlang der sog. Bildungskette umfassen und auch
Angebote der interkulturellen Vermittlung und des interkulturellen Austausches
berücksichtigen.
Beratung
von Entscheidungsinstanzen der Kommune als Schnittstellenfunktion zwischen
Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern.
Im
Rhein-Kreis ist das KI mit der Antragstellung betraut. Der Förderantrag
befindet sich in Vorbereitung. Aus dem
Konzept müssen unter anderem die Einbettung des Vorhabens in das kommunale
Bildungsmanagement und die kommunale Verwaltungsstruktur, die Zusammenarbeit
mit der Zivilgesellschaft, eine ausführliche Darstellung der konkreten
Aufgabenfelder der Koordination sowie die Erfüllung der in den Richtlinien
beschriebenen Rahmenbedingungen her-vorgehen. Antragstellungen sind in diesem
Jahr noch zum 01.06.2016 und zum 01.09.2016 möglich, wobei es sich nicht um
Ausschlusstermine handelt. Die Antragstellung ist für den 01.06.2016
vorgesehen.
Eckpunktepapier der
Bundesregierung für ein Integrationsgesetz
Die
Regierungskoalition hat sich auf Eckpunkte für ein Integrationsgesetz
verständigt. Darin wird auch die durch die kommunalen Spitzenverbände
geforderte Wohnsitzauflage für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
verabredet. Ferner sollen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber gestärkt, das
Leistungssystem des AsylbLG in einigen Bereichen überprüft und Flüchtlinge
stärker in die Pflicht genommen werden. So wird eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis nach einem dreijährigen Aufenthalt nur noch unter
Bedingungen erteilt, die so weit möglich denen für andere Ausländer
entsprechen.
Das
Eckpunktepapier liegt als Anlage bei.