Betreff
Sachstandsbericht zur Errichtung und Änderung von Bildungsgängen an den Berufskollegs des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/1364/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 15.12.2015 hat der Kreistag auf Empfehlung des Schulausschusses beschlossen, dass zum Schuljahr 2016/2017 an den Berufskollegs des Rhein-Kreises Neuss die folgenden Bildungsgänge errichtet oder geändert werden sollen:

 

BBZ Grevenbroich

 

  1. Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung für Hotelfachleute (Anlage A 1.1 APO BK)
  2. Einjährige Berufsfachschule Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B 2 APO BK)
  3. Einjährige Berufsfachschule für Technik – Fahrzeugtechnik – (Anlage B 2 APO BK)
  4. Berufsfachschule zur Ausbildung staatlich geprüfter Sozialassistentinnen/Sozialassistenten – Schwerpunkt Heilerziehung – (Anlage B 3  APO BK)
  5. Berufliches Gymnasium für Erziehung und Soziales (Anlage D 3 APO BK).


BBZ Neuss-Weingartstraße

 

  1. Zweijährige Berufsfachschule zur Ausbildung staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistentinnen und Assistenten, Fachrichtung Betriebswirtschaft, für Hochschulzugangsberechtigte (Anlage C 1 APO BK)

BBZ Neuss-Hammfeld

 

  1. Zweizügigkeit des bisher einzügigen dualen Bildungsgangs der Berufsschule für Tischlerinnen und Tischler  (Anlage A 1.1 APO BK).

 

Die Errichtung und Änderung der Bildungsgänge bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf (§ 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Die Schulträger sind verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können (§ 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW). Die Bildungsangebote der Berufskollegs sollen darüber hinaus mit den nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zuständigen Stellen in der Region sowie der Arbeitsverwaltung abgestimmt werden (§ 80 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Alle diese Voraussetzungen sieht die Verwaltung im durchgeführten Verfahren als erfüllt an.

 

Zurzeit ergibt sich folgender Sachstand:

 

1.: Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung für Hotelfachleute (Anlage A 1.1 APO BK)

 

Im Rahmen der regionalen Abstimmung haben sowohl die Stadt Düsseldorf als auch die Stadt Krefeld Bedenken angemeldet. Krefeld befürchtet eine Schwächung der bestehenden Fachklassen am Berufskolleg Glockenspitz. Düsseldorf macht geltend, dass ohne die Auszubildenden aus dem Rhein-Kreis Neuss am Berufskolleg Albrecht-Dürer-Schule Zusatzangebote für die angehenden Hotelfachleute möglicher Weise eingeschränkt werden müssten. Der Rhein-Kreis Neuss hat der Bezirksregierung Düsseldorf erneut seine Argumente dargelegt und um Genehmigung des Bildungsgangs gebeten. Die IHK Mittlerer Niederrhein und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben die Fachklasse für Hotelfachleute am BBZ Grevenbroich befürwortet. Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf steht aus.

 

2.: Einjährige Berufsfachschule Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anlage B 2 APO BK)

 

Die benachbarten Schulträger haben gegen den beabsichtigten Bildungsgang keine Bedenken erhoben. Im Zuge des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2016/2017 haben sich unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Bildungsgangs 13 Jugendliche angemeldet. Eine Entscheidung der Bezirksregierung liegt noch nicht vor.


3.: Einjährige Berufsfachschule für Technik – Fahrzeugtechnik – (Anlage B 2 APO BK)

 

Da gegen den Bildungsgang keine Einwände erhoben wurden und für das Schuljahr 2016/2017 44 Anmeldungen vorliegen, hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Bildungsgang genehmigt (einzügig mit der Option der Zweizügigkeit).

 

4.: Berufsfachschule zur Ausbildung staatlich geprüfter Sozialassistentinnen/Sozialassistenten – Schwerpunkt Heilerziehung – (Anlage B 3  APO BK)

 

Wegen zu geringer Anmeldezahlen wird das Vorhaben zunächst nicht weiter verfolgt.

 

5.: Berufliches Gymnasium für Erziehung und Soziales (Anlage D 3 APO BK)

 

Der Rhein-Erft-Kreis hat gegen den geplanten Bildungsgang Bedenken erhoben, da sich am Berufskolleg Bergheim ein Berufliches Gymnasium für Erziehung und Soziales im Aufbau befindet. Bei einem Abstimmungsgespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde festgestellt, dass zum 15.10.2015 64 Schülerinnen und Schüler das Berufliche Gymnasium in Bergheim besuchten. Keiner dieser Jugendlichen hatte seinen Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen in Bergheim 31 Anmeldungen für das Berufliche Gymnasium vor.

 

Am BBZ Grevenbroich haben sich für das Berufliche Gymnasium 27 Schülerinnen und Schüler angemeldet, darunter eine Schülerin aus Bedburg. Aufgrund dieser Nachfrage ist davon auszugehen, dass sowohl das BBZ Grevenbroich als auch das Berufskolleg Bergheim das Berufliche Gymnasium stabil führen könnten. Mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde vereinbart, dass die beiden Berufskollegs für das berufliche Gymnasium keine Jugendlichen aus dem jeweils anderen Kreisgebiet akquirieren. Dieses Gesprächsergebnis wurde der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Bitte um Genehmigung des Beruflichen Gymnasiums am BBZ Grevenbroich mitgeteilt.

 

6.: Zweijährige Berufsfachschule zur Ausbildung staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistentinnen und Assistenten, Fachrichtung Betriebswirtschaft, für Hochschulzugangsberechtigte (Anlage C 1 APO BK)

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den beantragten Bildungsgang genehmigt.

 

7.: Zweizügigkeit des bisher einzügigen dualen Bildungsgangs der Berufsschule für Tischlerinnen und Tischler  (Anlage A 1.1 APO BK)

 

Wie gegen die Errichtung des dualen Bildungsgangs für Hotelfachleute am BBZ Grevenbroich hat die Stadt Düsseldorf auch gegen die Erhöhung der Zügigkeit für den dualen Bildungsgang zur Ausbildung von Tischlerinnen und Tischlern am BBZ Neuss-Hammfeld Bedenken erhoben.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass sie die Erhöhung der Zügigkeit im Schuljahr 2016/2017 ausnahmsweise tolerieren werde. Die endgültige Entscheidung werde im Dezember 2016 auf der Basis der amtlichen Schülerzahlen für das Schuljahr 2016/2017 getroffen.