Betreff
Maßnahmen gegen Schulschwänzen (Antrag der CDU-Kreistagsfraktion)
Vorlage
40/609/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, die vorgeschlagenen Maßnahmen weiterhin umzusetzen.

 


Sachverhalt:


Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2007 auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion über Maßnahmen gegen Schulschwänzen beraten und in seiner Sitzung am 19.05.2008 der Umsetzung von Maßnahmen zugestimmt, die die Verwaltung vorgeschlagen hatte.

 

Von einem Arbeitskreis sollten verbindliche Regelungen entwickelt werden, die festlegen, wie die Schulen mit Schulschwänzern umgehen. Unter Moderation des Schulpsychologischen Dienstes sollten Vertreter der Jugendämter Neuss und Kaarst, das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss und eine Schulleiterin/ein Schulleiter einen entsprechenden Anforderungskatalog erarbeiten.

 

Diese Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Es liegt ein Leitfaden (Handlungsempfehlung für Schulen im Rhein-Kreis Neuss, Anlage 1) vor, der
1. in die Diskussion des zu schaffenden Netzwerkes einfließen kann sowie
2. in Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen den Schulleitungen und Lehrkräften vermittelt werden soll.

 

Der Arbeitskreis, der den Leitfaden erarbeitete, empfiehlt dringend, alle weiterführenden Schulformen in das Netzwerk - bestehend aus Schulen, Jugendhilfe, Schulaufsicht, Schulpsychologischem Dienst, Polizei, Ordnungsämtern und Gerichten - einzubeziehen, um die beschlossenen Maßnahmen wirksam durch- und umzusetzen. Sie müssen für das Thema „Schulschwänzen“ und seine Folgen sensibilisiert werden, um zu verhindern, dass Schulschwänzer  lediglich in andere Schulformen "durchgereicht" und das Problem dort (zumeist in der Hauptschule) kaum noch erfolgversprechend bearbeitet werden kann.

 

Ende November fand ein Treffen des Netzwerkes unter Federführung des Schulpsychologischen Dienstes statt. Den Beteiligten wurde der Leitfaden vorgestellt, der anschließend auch den Hauptschulen anlässlich einer Schulleiterdienstbesprechung erläutert und ausgehändigt wurde. Der Leitfaden wird in der Konferenz der Jugendamtsleiter am 28. Januar 2009 ebenfalls vorgestellt und ggfs. aufgrund weiterer Anregungen noch einmal überarbeitet. Das erklärte Ziel ist eine Kooperationsvereinbarung als Arbeitshilfe für alle Beteiligten auf Grundlage der Handlungsempfehlung, wie sie im Bereich der Förderung bei Lern- und Leistungsauffälligkeiten im Rhein-Kreis Neuss bereits erfolgreich angewendet wird.

 

Der Schulpsychologische Dienst wurde beauftragt, Fortbildungsangebote zur Prophylaxe zu unterbreiten.

 

Anlässlich des Netzwerktreffens erläuterte ein Vertreter des Familiengerichtes Grevenbroich dessen Maßnahmenkatalog bei renitenten Schulverweigerern bis hin zu Arbeitseinsätzen und Erzwingungshaft (absolute Ausnahme). Von der Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft sollte Abstand genommen werden. Diese ist auch im Amtsgericht Kerpen, nach Ausscheiden des damit betrauten Familienrichters in den Ruhestand, nicht wieder aufgelegt worden.

 

Eine erste Erhebung an den Haupt- und Förderschulen zur Gewinnung von Basisinformationen über die Dimension der Schulmüdigkeit und Schulverweigerung sowie nach der Ausprägung seiner Entwicklungsstadien, liegt dem Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss seit Mitte Dezember vor (Anlagen 2 und 3). Herr Schulamtsdirektor Steinhäuser wird hierzu in der Sitzung gesondert berichten.

 

In diesem Zusammenhang wird in den Sommermonaten eine Jugendschutzstreife an den Brennpunktstätten durchgeführt werden, mit Beteiligung der Schulaufsicht, der Schulen, der Jugendhilfe, der Ordnungsämter und der Polizei.

 

Angebote für notorische Schulschwänzer werden in Zusammenarbeit mit Schulen, Schulaufsicht und den Schulträgern auf Grundlage der Befragungsergebnisse noch erarbeitet werden.

 

Besondere Schulwerkstattplätze werden an zwei Standorten im Bereich des Stadtgebietes Neuss vorgehalten. Auf Initiative des Schulamtes, der Stadt Neuss und verschiedener Sozialeinrichtungen („Kontakt Erfttal“ als Einrichtung des Sozialdienstes katholischer Männer – SKM -, Kolping-Bildungswerk) wurden an den Standorten Hauptschule Gnadentaler Allee und Kolping-Bildungswerk (Rheydter Straße) 15 bzw. 30 Plätze für Schulmüde und Schulverweigerer eingerichtet. Mit Unterstützung von Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften und Handwerkern ist es das Ziel, die Schüler wieder beschulbar für eine Regelklasse zu machen bzw. eine Arbeitsmarkttauglichkeit herzustellen, um diese Jugendlichen – auch mit Hilfe der Arbeitsverwaltung – dem Arbeitsmarkt zuzuführen.

Datenschutzrechtlich gibt es keine Bedenken, wenn bei der empfohlenen pädagogischen Nachbetreuung von Schulschwänzern die Jugendämter über die Bußgeldbescheide informiert werden.