Beschlussempfehlung:
Der Schulausschuss nimmt den Zwischenbericht der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, die vorgeschlagenen
Maßnahmen weiterhin umzusetzen.
Sachverhalt:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2007 auf Antrag der
CDU-Kreistagsfraktion über Maßnahmen gegen Schulschwänzen beraten und in seiner
Sitzung am 19.05.2008 der Umsetzung von Maßnahmen zugestimmt, die die
Verwaltung vorgeschlagen hatte.
Von einem Arbeitskreis sollten verbindliche Regelungen entwickelt werden, die festlegen, wie die Schulen mit Schulschwänzern umgehen. Unter Moderation des Schulpsychologischen Dienstes sollten Vertreter der Jugendämter Neuss und Kaarst, das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss und eine Schulleiterin/ein Schulleiter einen entsprechenden Anforderungskatalog erarbeiten.
Diese Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Es liegt ein
Leitfaden (Handlungsempfehlung für Schulen im Rhein-Kreis Neuss, Anlage 1)
vor, der
1. in die Diskussion des zu schaffenden Netzwerkes einfließen kann sowie
2. in Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen den Schulleitungen
und Lehrkräften vermittelt werden soll.
Der Arbeitskreis, der den Leitfaden erarbeitete, empfiehlt
dringend, alle weiterführenden Schulformen in das Netzwerk - bestehend aus Schulen, Jugendhilfe, Schulaufsicht, Schulpsychologischem
Dienst, Polizei, Ordnungsämtern und Gerichten - einzubeziehen, um die
beschlossenen Maßnahmen wirksam durch- und umzusetzen. Sie müssen für
das Thema „Schulschwänzen“ und seine Folgen sensibilisiert werden, um zu
verhindern, dass Schulschwänzer lediglich in andere Schulformen
"durchgereicht" und das Problem dort (zumeist in der Hauptschule)
kaum noch erfolgversprechend bearbeitet werden kann.
Ende November fand ein Treffen des
Netzwerkes unter Federführung des Schulpsychologischen Dienstes statt. Den
Beteiligten wurde der Leitfaden vorgestellt, der anschließend auch den
Hauptschulen anlässlich einer Schulleiterdienstbesprechung erläutert und
ausgehändigt wurde. Der Leitfaden wird in der Konferenz der Jugendamtsleiter am
28. Januar 2009 ebenfalls vorgestellt und ggfs. aufgrund weiterer Anregungen
noch einmal überarbeitet. Das erklärte Ziel ist eine Kooperationsvereinbarung
als Arbeitshilfe für alle Beteiligten auf Grundlage der Handlungsempfehlung,
wie sie im Bereich der Förderung bei Lern- und Leistungsauffälligkeiten im
Rhein-Kreis Neuss bereits erfolgreich angewendet wird.
Der Schulpsychologische Dienst
wurde beauftragt, Fortbildungsangebote zur Prophylaxe zu unterbreiten.
Anlässlich des Netzwerktreffens
erläuterte ein Vertreter des Familiengerichtes Grevenbroich dessen
Maßnahmenkatalog bei renitenten Schulverweigerern bis hin zu Arbeitseinsätzen
und Erzwingungshaft (absolute Ausnahme). Von der Einrichtung einer
Ergänzungspflegschaft sollte Abstand genommen werden. Diese ist auch im Amtsgericht
Kerpen, nach Ausscheiden des damit betrauten Familienrichters in den Ruhestand,
nicht wieder aufgelegt worden.
Eine erste Erhebung an den Haupt-
und Förderschulen zur Gewinnung von Basisinformationen über die Dimension der
Schulmüdigkeit und Schulverweigerung sowie nach der Ausprägung seiner
Entwicklungsstadien, liegt dem Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss seit Mitte
Dezember vor (Anlagen 2 und 3). Herr Schulamtsdirektor Steinhäuser wird
hierzu in der Sitzung gesondert berichten.
In diesem Zusammenhang wird in den
Sommermonaten eine Jugendschutzstreife an den Brennpunktstätten durchgeführt
werden, mit Beteiligung der Schulaufsicht, der Schulen, der Jugendhilfe, der
Ordnungsämter und der Polizei.
Angebote für notorische
Schulschwänzer werden in Zusammenarbeit mit Schulen, Schulaufsicht und den
Schulträgern auf Grundlage der Befragungsergebnisse noch erarbeitet werden.
Besondere Schulwerkstattplätze
werden an zwei Standorten im Bereich des Stadtgebietes Neuss vorgehalten. Auf
Initiative des Schulamtes, der Stadt Neuss und verschiedener
Sozialeinrichtungen („Kontakt Erfttal“ als Einrichtung des Sozialdienstes
katholischer Männer – SKM -, Kolping-Bildungswerk) wurden an den Standorten
Hauptschule Gnadentaler Allee und Kolping-Bildungswerk (Rheydter Straße) 15
bzw. 30 Plätze für Schulmüde und Schulverweigerer eingerichtet. Mit
Unterstützung von Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften und Handwerkern
ist es das Ziel, die Schüler wieder beschulbar für eine Regelklasse zu machen
bzw. eine Arbeitsmarkttauglichkeit herzustellen, um diese Jugendlichen – auch
mit Hilfe der Arbeitsverwaltung – dem Arbeitsmarkt zuzuführen.
Datenschutzrechtlich gibt es keine Bedenken, wenn bei
der empfohlenen pädagogischen Nachbetreuung von Schulschwänzern die Jugendämter
über die Bußgeldbescheide informiert werden.