Vorlage
51/1372/XVI/2016
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinde Rommerskirchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Kosten für die Umbaumaßnahme und für die Inneneinrichtung der Gruppenform II und der Gruppenform III in der kommunalen Kindertageseinrichtung „kleine Strolche“ in Hoeningen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 23.000,00 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten von 46.000,00 € gewährt.

 

Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 und für die Inneneinrichtung 10 Jahre.

Die Mittel sind im Haushalt 2016 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant.

Sie stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Bedarfsplanung und der Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2016/17 ist offensichtlich geworden, dass für den Bereich Hoeningen, Widdeshoven, Evinghoven Deelen und Oekoven für das Kindergartenjahr 2016/17 und darüber hinaus zusätzliche Plätze für Kinder unter und über drei Jahre benötigt werden.

 

Die bisherige Gruppenstruktur bestehend aus einer „kleinen altersgemischten Gruppe“ und einer Kindergartengruppe (Gruppenform III) wird neu strukturiert und erweitert. Die kleine altersgemischte Gruppe wird umgewandelt in eine reine U3-Gruppe (Gruppenform II) mit 10 Kindern unter drei Jahren, die Kindergartengruppe bleibt bestehen und um eine weiter Kindergartengruppe erweitert. Somit stehen ab dem Kindergartenjahr 2016/17 10 U3-Plätze und bis zu 50 Ü3-Plätze in der Einrichtung zur Verfügung.

Die neue Gruppenstruktur ist bereits in der Bedarfsplanung berücksichtigt und vom Kreisjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 25.02.2016 beschlossen worden.

 

Für die erweiterte U3-Betreuung und für die Einrichtung der dritten Gruppe  sind umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig, mit denen bereits wegen der Dringlichkeit begonnen wurde, die Einrichtung soll zum 01.08.2016 in Betrieb gehen. Die Gemeinde Rommerskirchen hat einen entsprechenden Antrag auf förderunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn gestellt.

Mit Schreiben vom 15.03.2016 hat die Gemeinde Rommerskirchen einen Zuschuss zu den Umbau- und Inneneinrichtungskosten in Höhe von 50 % beantragt. Die Gesamtkosten werden mit 70.000,00 € beziffert.

Da Mittel für den U3-Ausbau beim Landesjugendamt beantragt und mit Bescheid vom 18.04.2016 bewilligt worden sind, reduzieren sich die anerkennungsfähigen Gesamtkosten um 24.000,00 €, so dass grundsätzlich ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von 50 % zu anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 46.000,00 € = 23.000,00 € geleistet werden kann.