Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinde Jüchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des
Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur
Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen
Ø
zu
den anerkennungsfähigen Kosten für die Umbaumaßnahme und für die
Inneneinrichtung der Gruppe Gartenstraße 13 in Jüchen, angegliedert an die
kommunale Kindertageseinrichtung Weststraße in Hochneukirch, ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % =
79.250,00 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten von 158.500,00 € gewährt.
Die
Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 und für die Inneneinrichtung 10
Jahre.
Die
Mittel sind nicht im Haushalt 2016 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant.
Die Ausgaben werden durch Mehreinnahmen im Bereich der Landesmittel für den
U3-Ausbau gedeckt.
Die
Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Bedarfsplanung und der Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2016/17 ist
offensichtlich geworden, dass für den Bereich Hochneukirch, Holz und Otzenrath
für das Kindergartenjahr 2016/17 und darüber hinaus zusätzliche Plätze für
Kinder unter und über drei Jahre benötigt werden.
In
der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 25.02.2016 ist auf die
Bedarfslage hingewiesen worden, der Ausschuss hat grundsätzlich der Förderung der
Betriebskosten einer zusätzlichen Gruppe zugestimmt.
Im
oben genannten Bereich sind relativ viele Zuzüge von jungen Familien in alten
Wohnungsbestand festzustellen. Darüber hinaus werden auch im Bereich
Hochneukirch viele Baulücken geschlossen und kleine Baugebiete erschlossen.
Darüber hinaus werden verbleibende Baugrundstücke an den Umsiedlungsorten Holz
und Otzenrath vermarktet, so dass auch mittelfristig mit einem erhöhten Bedarf
an Betreuungsplätzen in diesem Bereich zu rechnen ist. Das Kreisjugendamt wird
deshalb in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindverwaltung Jüchen ein Konzept
für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter und über
drei Jahren erarbeiten.
Um
dem aktuellen Bedarf in diesem Bereich gerecht zu werden, soll im Gebäude
Gartenstr. 13 in Hochneukirch (Gebäude Hallenbad) Räume geschaffen werden, die
für die Betreuung von Kindern unter und über drei Jahre geeignet sind. In
diesen Räumen sollen bis zu 8 Plätze für Kinder unter drei Jahren und bis zu 14
Plätze für Kinder über drei Jahre entstehen. Die entsprechenden Raumplanungen
sind mit dem Landesjugendamt abgestimmt worden. Die entstehende Gruppe wird
zunächst an die kommunale Kindertageseinrichtung Westraße in Hochneukirch angegliedert.
Ursprünglich
waren die Räume für die Einrichtung einer Großtagespflegestelle mit 9 Plätzen
für Kinder unter drei Jahren vorgesehen. Dazu wurden Fördermittel für den
U3-Ausbau beim Landesjugendamt beantrag und bewilligt. Mit Bescheid vom
07.06.2015 wurden 82.350,00 € bewilligt. Es ist beantragt, diese Fördermittel
auch für den neuen Verwendungszweck einsetzen zu können.
Für
die Errichtung der Gruppe sind
umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig, mit denen bereits wegen der
Dringlichkeit der Angelegenheit begonnen wurde, die Einrichtung soll zum
01.08.2016 in Betrieb gehen. Die Gemeinde Jüchen hat einen entsprechenden
Antrag auf förderunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn gestellt.
Mit
Schreiben vom 09.03.2016 hat die Gemeinde Jüchen einen Zuschuss zu den Umbau-
und Inneneinrichtungskosten in Höhe von 50 % beantragt. Die Gesamtkosten werden
mit 230.000,00 € zuzüglich 20.000,00 € für die Inneneinrichtung beziffert.
Da
Mittel für den U3-Ausbau beim Landesjugendamt beantragt und mit Bescheid vom
bewilligt worden sind, reduzieren sich die anerkennungsfähigen Gesamtkosten um
91.500 €, so dass grundsätzlich ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von
50 % zu anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 158.500,00 € = 79.250,00 €
geleistet werden kann.