Betreff
Zusammensetzung der Kosten in der Jugendhilfe
Vorlage
51/1383/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht von Herrn Wiecha zur Zusammensetzung der Kosten in der Jugendhilfe zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

In der 5. Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 25.02.2016 ist über die Jugendhilfeausgaben 2016/2017 beraten worden. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltung um Aufschlüsselung der entstehenden Kosten für Maßnahmen der Jugendhilfe gebeten worden.

 

Die Maßnahmen der Jugendhilfe, hier insbesondere im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, werden von verschiedenen Leistungsanbietern erbracht. Für ihre Leistung erhalten die Anbieter ein Entgelt in Form von Fachleistungsstunden oder eines Tagessatzes. Die Kosten für stationäre Leistungen werden durch Entgeltvereinbarungen mit dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorab festgelegt und sind für alle Jugendämter bindend. Für ambulante Hilfen werden von jedem Jugendamt eigene Vereinbarungen abgeschlossen.

 

Zur Zusammensetzung der Kosten eines Leistungsanbieters wird Herr Wiecha, Geschäftsführer der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH in Kaarst, berichten.