Betreff
Finanzierung der Betreuung unbegleiteter ausländischer junger Menschen
Vorlage
51/1392/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Zum Stichtag 18.05.2016 betreut das Kreisjugendamt insgesamt 41 unbegleitete ausländische junge Menschen, davon 3 junge Volljährige.

 

Die Betreuung im Rahmen der Jugend- und Familienhilfe richtet sich nach den Vorschriften des SGB VIII und umfasst die Inobhutnahme nach § 42 sowie ambulante und stationäre Leistungen der Jugendhilfe incl. eines jugendhilfe- sowie ausländerrechtlichen Claerings nach §§ 27 ff.

 

Daneben sind für die unbegleiteten Minderjährigen Vormünder zu bestellen. Es werden mehrere Amtsvormundschaften durch das Jugendamt geführt; darüber hinaus hat das Jugendamt nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses im November 2015 auf Grund der gesetzlichen Vorschriften zur Höchstzahl der Fälle pro Mitarbeiter eine Vereinbarung mit dem Betreuungsverein Niederrhein e. V., Kaarst, zur Übernahme von Vormundschaften abgeschlossen.  

 

Die Kosten, die dem Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfe entstehen, werden nach § 89 d des SGB VIII erstattet. Die Erstattung erfolgt für die „Altfälle“ (bis 31.10.15) durch das jeweils zugewiesene Land, für alle Fälle ab 01.11.15 durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR).

 

Die Kosten für die Vormundschaften sind im Erstattungsumfang nicht enthalten, was bereits bei der Haushaltsplanung für 2016 / 2017 Berücksichtigung fand.

 

Der LVR stellt jedoch nach zu errechnenden Mittelwerten der Gesamtfälle Verwaltungskosten in Höhe von 3.100 € pro Fall jährlich für Verwaltungsaufwand zur Verfügung. Die erste Zahlung ist im September 2016 zu erwarten.

  

Die Anträge auf Kostenerstattung wurden bereits in allen Fällen gestellt. In zwei Altfällen erfolgte zwischenzeitlich eine entsprechende Zusage, in allen anderen Fällen steht diese noch aus.

Kosten wurden bisher noch nicht erstattet.

 

Höhe der Kosten:

Im laufenden Haushaltsjahr wurden bereits knapp 780.000 € für unbegleitete ausländische junge Menschen ausgegeben, davon

rund 27.000 € für ambulante Maßnahmen incl. Clearingverfahren nach §§ 27 ff SGB VIII

rund 697.000 für Inobhutnahmen (auch in Gastfamilien) nach § 42 SGB VIII 

rund 52.000 € für Heimunterbringung nach § 34 SGB VIII

rund 4.000 € für Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII.

 

Die Kosten entsprechen den Kosten der Jugendhilfe für inländische junge Menschen. Hinzu kommen Dolmetscherkosten, jugendhilfe- und ausländerrechtliches Clearing sowie Krankenhilfe in allen Fällen, ggf. Kosten für Sprachkurse, wenn ein Schulbesuch noch nicht möglich ist.

Eine stationäre Maßnahme nach § 33, 34 oder 42 SGB VIII kostet monatlich zwischen 950 €  und 6.200 €.