Betreff
Bezuschussung der Ambulanz für Kinderschutz, Neuss
Vorlage
51/1401/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Abschluss eines gemeinsamen Vertrages der genannten Jugendämter mit der Ambulanz für Kinderschutz zu. Somit wird die Erhöhung des Zuschusses ab 2017 beschlossen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2017 vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse zum Haushalt bzw. seiner Genehmigung unter dem PSP Element 1.100.060.363.011 vorhanden.

 


Sachverhalt:

Die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach den rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) gehalten, mit freien Trägern der Jugendhilfe zusammenzuarbeiten.

 

Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH betreibt u. a. die Ambulanz für Kinderschutz (AKS) in Neuss. Sie ist eine Fachberatungsstelle zur Thematik des sexuellen Missbrauchs, der Vernachlässigung und der Misshandlung Minderjähriger, die seit den 1990er Jahren konfessionell ungebunden und kostenfrei für Bürgerinnen und Bürger, Helferinnen und Helfer und für Institutionen der Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich und Neuss sowie der Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen arbeitet.

 

Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss bezuschusst die AKS seit 01.01.1994 nach entsprechenden Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses. Nachdem die Höhe des Zuschusses jahrelang unverändert blieb, wurde ab 2013 erneut eine Erhöhung beschlossen.

 

Im Jahr 2015 wurde durch den Träger auf eine in absehbarer Zeit erneut notwendige Erhöhung der Betriebskostenpauschale wegen laufender Steigerung insbesondere der Personalkosten hingewiesen. In Verhandlungen zwischen den beteiligten Jugendämtern im Rhein-Kreis Neuss und der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH wurde deutlich, dass die von den Jugendämtern aktuell gezahlten Zuschüsse für den Betrieb der AKS dauerhaft nicht auskömmlich sind und dass auch in Zukunft mit weiter steigenden Kosten und damit erneut notwendigen Erhöhungen der Betriebskostenpauschalen zu rechnen ist. Um sowohl für die Jugendämter als auch für den Träger ein hohes Maß an Planungssicherheit zu erreichen, wird innerhalb der Gemeinschaft der beteiligten Jugendämter einvernehmlich eine einheitliche vertragliche Vereinbarung mit dem Träger über die Förderung der AKS für sinnvoll erachtet. In dieser sollen zum einen die Leistungen des Trägers und zum anderen die Förderungen durch die genannten Jugendämter festgeschrieben werden. 

 

Die Berechnung der Zuschüsse der einzelnen Jugendämter ab 01.01.2017 erfolgt nach Einwohnerzahl. Regelmäßig steigende Kosten insbesondere auf Grund tariflicher Änderungen sollen durch eine jährliche Steigerung um 1,5 % abgedeckt werden.

Für das Kreisjugendamt Neuss ergibt sich für das Jahr 2017 ein Zuschussbetrag in Höhe von 49.600,32 €. Die vorgesehene Erhöhung um rund 9.000 € wird als angemessen betrachtet.

 

Der Entwurf des Vertrages zwischen den beteiligten Jugendämtern und der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH, AKS liegt der Einladung als Anlage bei.