Sachverhalt:

In seiner 6. Sitzung am 03.05.2016 hat sich der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde dankenswerterweise dafür entschieden, die Funktion des "Runden Tisches Artenvielfalt in der Agrarlandschaft" entsprechend der Rahmenvereinbarung zwischen den nordrhein-westfälischen Landwirtschaftverbänden, der Landwirtschaftskammer und dem Landes-Umweltministerium wahrzunehmen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass im Beirat die Interessengruppen der unterschiedlichen Akteure in den Agrarlandschaften vertreten sind. Bei Bedarf können weitere Personen zugezogen werden. Dies wird z. B. bei einer/m Vertreter/in der Biologischen Station der Fall sein.

 

Es ist vorgesehen, dass die Treffen des Runden Tisches regelmäßig im Anschluss an eine Sitzung des Beirates stattfinden. In besonderen Fällen kann natürlich hiervon abgewichen werden.

 

Die Federführung der Treffen des Runden Tisches soll bei der Unteren Landschaftsbehörde, also beim Rhein-Kreis, Neuss liegen.

Gleichwohl wird der Runde Tisch nicht allein von Vorlagen des Rhein-Kreises Neuss leben. Vielmehr sind hier die breit gefächerte Kompetenz aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ihre örtlichen Kenntnisse und ihr Engagement in der Sache gefragt. In diesem Sinne soll die Diskussion möglichst ohne zu weit gehende Formalisierung verlaufen. Dennoch bedarf die Arbeit des Runden Tisches einer Strukturierung.

 

Die Ergebnisse der Treffen des Runden Tisches werden seitens des Rhein-Kreises Neuss zusammengefasst und den Mitgliedern (ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Beirates, weiter Teilnehmer/innen) zugesandt.

 

Verschiedene allgemeine Informationsmaterialien werden im Zusammenhang mit dieser ersten Sitzung im Bürgerinfoportal des Rhein-Kreises Neuss

 

https://session.rhein-kreis-neuss.de/bi/infobi.php

 

zur Verfügung gestellt, wegen ihres Umfangs aber nicht mit versandt. Dort stehen auch die Einladungen, Vorlagen und Protokolle zum Abruf bereit.

Spezielle Informationsmaterialien werden selbstverständlich mit den Einladungen versandt.

 

Grundsätzlich untrennbar miteinander verbunden sind bei allen Diskussionen um die Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft (und diese ist zentraler Punkt nach der Vereinbarung) die Themenblöcke zu den Ansprüchen an den landwirtschaftlich genutzten Freiraum:

 

·                Lebensraum für Pflanzen und Tiere

·                Vorkommen an Tierarten

·                Vorkommen an Pflanzenarten

·                Nutzung als Wirtschaftsraum

·                Nutzung als Erholungsraum

 

Es gibt im Rhein-Kreis Neuss keine absolut natürlichen Räume oder innerhalb der Agrarlandschaft Räume, die nur einem dieser Ansprüche genügen müssten. Daher sind bei allen Diskussionen zum Thema immer die Wechselbeziehungen zu berücksichtigen.

 

Zentraler Punkt der Arbeit des Runden Tisches soll die Erhaltung bzw. Förderung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft sein. Hierbei dürfen jedoch deren wichtige Funktion als Wirtschaftsraum für die örtlichen landwirtschaftlichen Betriebe und als Erholungsraum für die hier lebenden Menschen im dicht besiedelten Raum nicht außer Acht gelassen werden.

 

Ziel muss es sein, im Kreis der beteiligten Akteure möglichst einmütig konkret Maßnahmen in Anpassung an die hiesigen konkreten Verhältnisse zu entwickeln und Wege zu deren Umsetzung zu finden. Die Vereinbarung selbst führt an konkreten Maßnahmen, die stellenweise schon erfolgreich realisiert wurden, auf:

 

·                Lerchenfenster

·                Grünland-Mahd von innen nach außen

·                Erhaltung und Schutz von Wegerainen

·                Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland

·                Schutz von Brutplätzen (v. a. Bodenbrüter)

·                Blüh- und Brachstreifen

 

Diese Maßnahmen können standortangepasst auch weiterhin verfolgt werden. Hinzu kommen weitere denkbare Maßnahmen, z. B. für spezielle Arten (Feldhamster).

 

Diese Vorlage will bewusst keine Vorgaben zur Beratung geben, sondern den Diskussionsprozess der verschiedenen Akteure nur anstoßen. Dies mit dem Ziel, einvernehmlich Maßnahmen und Umsetzungswege zu entwickeln, die die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft fördern, mit den weiteren Ansprüchen an die Agrarlandschaft unserer Heimat verträglich sind und umfassend akzeptiert werden.

 

Die Beratung im Zuge dieses 1. Treffens des Runden Tisches sollte zur Strukturierung der Arbeit jedoch folgende Punkte umfassen:

 

1.         Diskussion über die Schwerpunktthemen des Runden Tisches

·                Inhaltliche Schwerpunkte (z. B. Wegeraine, Grünland, Greening, Lerchenfenster, Feldhamster, Kiebitz, Insekten)

·                Räumliche Schwerpunkte

2.         Entscheidung über die Erweiterung der Teilnahme an den Treffen des Runden Tisches zur Einbeziehung weiterer Fachkompetenz, z. B.

 

·                Landwirtschaftskammer NRW

·                Kreisbauernschaft Neuss-Mönchengladbach e. V.

·                Haus der Natur - Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss e. V.

 

3.         Organisatorisches (z. B. Bildung von Arbeitsgruppen für räumliche oder sachliche Schwerpunkte)