Betreff
Kostenbeiträge in der Kindertagespflege
Vorlage
51/617/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden Kostenbeiträge gemäß § 90 KJHG i.V.m. der  Satzung des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen erhoben.

Abweichend zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen gelten die Beiträge für die Tagespflege entsprechend der Beitragstabelle für Tagespflegekinder.

Der Kostenbeitrag wird entsprechend dem Alter der Tageskinder, dem Einkommen der Eltern und der zeitlichen Inanspruchnahme der Tagesmutter gestaffelt.

Die Höhe der Beiträge für eine 100 %ige Inanspruchnahme ergibt sich aus der nachfolgenden Beitragstabelle.

Eine Staffelung des Beitrags ergibt sich in folgenden Stufen:

-          12,5    % des Kostenbeitrags bei Betreuungen bis   5 Stunden/W.

-          25      % des Kostenbeitrags bei Betreuungen bis   10 Stunden/W.

-          37,5    % des Kostenbeitrags bei Betreuungen bis   15 Stunden/W.

-          50      % des Kostenbeitrags bei Betreuungen bis   20 Stunden/W.

-          62,5    % des Kostenbeitrags bei Betreuungen bis   25 Stunden/W.

-          75      % des Kostenbeitrags bei Betreuungen bis   30 Stunden/W.

-          82,5    % des Kostenbeitrags bei Betreuungen bis   35 Stunden/W.

-          100     % des Kostenbeitrags bei Betreuungen bis   40 Stunden/W.

-          112,5  % des Kostenbeitrags bei Betreuungen über 40 Stunden/W.

Die Regelung tritt am 1.1.2009 in Kraft. Bereits bestehende Tagespflegeverhältnisse haben Bestandsschutz.

      Tabelle der Kostenbeiträge für Kinder in Kindertagespflege

 

Einkommensgruppe (EURO)

Kinder    

ab 3 Jahren

(bei 100 % Betreuungszeit)

Kinder

unter 3 Jahren

(bei 100 % Betreuungszeit)

 

Gruppe

 

bis 15.000 

 

     

0,00 

    

0,00 

 

1

 

über 15.000  bis  25.000 

 

   

50,00 

 

 

62,00 

 

 

2

 

über 25.000  bis  37.000 

 

 

80,00   

 

 

107,00 

 

 

3

 

über 37.000  bis 50.000 

 

 

140,00 

 

 

175,00 

 

 

4

 

über 50.000  bis 62.000 

 

 

220,00 

 

 

275,00 

 

 

5

 

über 62.000  € bis 72.000 €

 

 

310,00 

 

 

 360,00 

 

 

6

 

über 72.000 €

 

 

400,00 €

 

450,00 €

 

7

 

 


Sachverhalt:

Als Folge der Vermehrung der Betreuungsstufen bei den Förderbeiträgen an die Tagesmütter ist der Kostenbeitrag der Eltern den entsprechenden Stufen  angepasst worden.

Soweit nichts anderes bestimmt, gilt die Satzung des Jugendamtes zu den Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen.